Als zulässig eingestuft

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Eine Anfrage des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) zum Pflanzenschutz an die Landwirtschaftskammer NRW ist rechtens. Das hat Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser in einem Schreiben als zulässig eingestuft. Die CDU-Politikerin verwies hierzu auf das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW), das Pflanzenschutzgesetz und die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung von 2009. Die Rechtmäßigkeit des Auskunftsersuchens von Naturschutzorganisationen auf Basis dieser Rechtsgrundlagen sei in Baden-Württemberg in zwei Instanzen gerichtlich geprüft und vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim bestätigt worden. Die wesentlichen Aussagen des Urteils ließen sich vollumfänglich auf NRW übertragen, heißt es in dem Schreiben. Darin führt die Ministerin zudem aus, dass nach ihren Informationen der NABU beabsichtige, die Daten an das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig weiterzugeben, damit diese dort in wissenschaftlichen Arbeiten im Rahmen des „Kleingewässermonitorings“ ausgewertet werden könnten. Heinen-Esser stellt zudem fest, dass dem Datenschutz der Betriebe bei der Abfrage Rechnung getragen worden sei und alle übermittelten Hinweise auf Namen und Adressen geschwärzt worden seien. Rückschlüsse auf einzelne Betriebe seien damit aber im Einzelfall möglicherweise nicht völlig auszuschließen.

Bei den Landtagsfraktionen von CDU und FDP hatte die NABU-Anfrage für Empörung gesorgt. In einem Schreiben an Heinen-Esser wiesen sie darauf hin, dass etwa 300 Landwirte in NRW dem NABU ihre Aufzeichnungen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz offenlegen sollten. Die Kammer sei von der Naturschutzorganisation aufgefordert worden, die Anwendungsdaten von Landwirten aus insgesamt sieben Regionen aus den Jahren 2018 und 2019 zu übermitteln. Das seien Aufzeichnungen zur Bewirtschaftung von über 700 Feldblöcken mit mehr als 1 330 Teilschlägen. Da die Kammer diese Daten selbst nicht habe, müssten zunächst alle 300 Betriebe abgefragt werden. Allein das sei ein immenser Verwaltungsakt und binde Kapazitäten bei der Kammer sowie bei den Betrieben, stellten die Fraktionen fest. Sollten Landwirte dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde dies als Ordnungswidrigkeit bewertet und könne mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. „Solche Maßnahmen sind pure Schikane. Hier werden Landwirtinnen und Landwirte unter Generalverdacht gestellt“, beklagten die Fraktionen. Sie sahen auch den Datenschutz mit Füßen getreten.

AgE