Am 1. Mai soll es losgehen

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Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den vier Mercosur-Staaten wird ab dem 1. Mai vorläufig angewendet. Wie die EU-Kommission am Montag bekannt gab, wurde die dafür notwendige Verbalnote an den rechtlichen Verwahrer der Mercosur-Verträge, das ist Paraguay, übermittelt. Zuvor hatte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits am 27. Februar erklärt, möglichst zeitnah die vorläufige Anwendung starten zu wollen.

 

Auf EU-Ebene ist eine vorläufige Anwendung auch ohne grünes Licht aus dem Europaparlament möglich. Der Hintergrund: Eine knappe Mehrheit der EU-Abgeordneten hatte vor Kurzem für eine Prüfung des Handelsvertrages durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) votiert und dadurch die endgültige Ratifizierung verzögert. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, wird das Europaparlament endgültig über die Zukunft des Handelsvertrages entscheiden – Stand heute in knapp einem Jahr.