Am falschen Ende angepackt?

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Wer will Brüssel einen Vorwurf dafür machen, dass sich Kommissionsbeamte und Richter an die Buchstaben von Gesetzesakten halten, die von den Mitgliedstaaten einmal gemeinsam beschlossen wurden? Wäre es nicht eher an der Zeit, diese zu überprüfen, statt immer neue, teils absurde Latten aufzulegen, die viele Betroffene gar nicht mehr nehmen können?

Mittwoch vergangener Woche sind Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihre Kabinettskollegin Svenja Schulze, zuständig für Umwelt, nach Brüssel gereist. Sie wollten EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ihre Aufwartung machen. Als Geschenk war es sicher nicht gedacht, was sie ihm mitgebracht hatten. Eher als Versuch zur Beschwichtigung und Abwendung möglicher Strafzahlungen, weil Deutschland nach Ansicht der EU nach wie vor die europäsiche Nitratrichtlinie nicht mit einer wirksamen nationalen Düngeverordnung unterlegt hat. Was sie im Gepäck hatten, hatten sich beide zuvor bei einem Bund-Länder-Treffen absegnen lassen.

Unter anderem mit folgenden zusätzlichen Angeboten wollten Klöckner und Schulze Umweltkommissar Vella überzeugen, dass es Deutschland mit dem Gewässerschutz, dem maßgeblichen Ziel der Nitratrichtlinie (!), ernst meint: Verlängerung der Sperrfristen in belasteten und unbelasteten Gebieten; Begrenzung der Herbstdüngung bis zur Sperrfrist auf 60 kg Gesamtstickstoff je ha; Einschränkungen der Düngung am Hang schon bei Hangneigungen ab 5 %; Vergrößerung des Gewässerabstandes von 2 auf 3 m bei Hängen ab 5 % Neigung. Dabei handelt es sich, wohlgemerkt, um weitere Zugeständnisse über die hi­naus, die Berlin schon im Frühjahr unterbreitet hatte, wie zum Beispiel einen pauschalen Abschlag von 20 % der Stickstoffgabe.

Manche Vorschläge kann man getrost als absurd und gegen jegliche fachliche Praxis bezeichnen. Etwa den, auf eine Andüngung von Zwischenfrüchten zu verzichten. Einerseits soll die künftige Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) noch mehr Biodiversität und Umweltschutz gewährleisten. Andererseits konterkariert man geradezu solche Ansätze, indem Wünschenswertes wie die Bindung von Kohlenstoff und Nährstoffen sowie die Bodenbedeckung durch Zwischenfrüchte so geradezu unterbunden wird. Derlei Beispiele ließen sich fortführen. Aber selbst wenn man bereit ist, als Politiker solche Absurditäten in Kauf zu nehmen, es scheint nicht zu helfen. Denn die genannten Zugeständnisse haben offensichtlich das Herz von Vella und seinen Beamten nicht bewegen können. So lassen sich jedenfalls seine Statements nach dem Treffen mit den beiden deutschen Ministerinnen auslegen, in denen er von einem „konstruktiven Treffen“ mit „guten Fortschritten“ sprach. „Sehr konstruktiv“ fanden es im Übrigen auch die beiden Bittgängerinnen selbst. Solche Aussagen aus dem Munde von Politikern lassen sich allerdings leicht als Beschönigungen entlarven. In Wahrheit erwartet Brüssel weitere Nachbesserungen am Maßnahmenkatalog. Zeit ist bis zum 24. September, dann muss Deutschland liefern. Tut es das nicht, wird die Gefahr von Strafzahlungen von täglich 850 000 € immer größer.

Eigentlich ist die Situation aber festgefahren. Man fragt sich als Beobachter doch, was Deutschland denn noch aus dem Hut zaubern soll, um die EU-Kommission zufriedenzustellen und sie davon abzubringen, noch einmal den Gang zum Europäischen Gerichtshof anzutreten (EuGH), um eine neuerliche Klage wegen des selben Sachverhaltes anzustrengen? Den Brüsselern muss man dabei noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Sowohl die Richter am EuGH als auch die Mitarbeiter von Umweltkommissar Vella halten sich an die – auch von Deutschland – beschlossenen, der Misere zugrunde liegenden Gesetzesakte, vornehmlich eben der Nitratrichtlinie, deren Ziel – siehe oben – eben sauberes Trinkwasser ist.

Spätestens hier springt einem die eigentliche Absurdität dann doch ins Gesicht. Obwohl immer wieder kolportiert wird, dass aufgrund der Nitratbelastung in Deutschland Trinkwasser aufwendig aufbereitet werden müsste, ist dies de facto alles andere als Alltag der deutschen Wasserwerke. Selbst das Bundesumweltministerium und seine nachgeordnete Behörde, das Umweltbundesamt (UBA), beide selbst nicht ganz unschuldig an den derzeitigen Kalamitäten – Stichwort: Auslegung des Nitratmessnetzes –, bestätigen dem deutschen Trinkwasser eine hohe Qualität. So weist das UBA in einer eigenen Statistik sogar aus, dass 2016 (neuere Daten liegen nicht vor) von 17 449 Messungen bei größeren Wasserwerken lediglich bei 7 ein Nitratwert über den erlaubten 50 mg/l festgestellt wurde. Was folgt daraus? Für mich zumindest der Zweifel. ob die deutsche Politik wirklich an der sachlich und fachlich richtigen Stelle anpackt.