Am Schutzstatus festhalten

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Die Umweltminister mehrerer Mitgliedstaaten haben sich dafür ausgesprochen, den Schutz des Wolfs in der Europäischen Union nicht zu lockern. In einem Brief an Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius wenden sich die Ressortchefs aus zwölf Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, gegen eine entsprechende Entschließung des Europa-parlaments. Die Abgeordneten hatten im vergangenen November von der EU-Kommission eine Anpassung des Schutzstatus gefordert und diese mit dem Zustand der gesamteuropäischen Wolfspopulation begründet. In ihrem Schreiben verweisen die Minister auch auf die jüngste Sitzung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention. Das Gremium hatte Ende November einen Antrag der Schweiz, den Status des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ runterzustufen, mit großer Mehrheit abgelehnt. Nach Einschätzung der Ressortchefs ist ein strenger Schutz des Wolfs notwendig und sollte mit effektiven Herdenschutzmaßnahmen, einer fairen Kompensation für Schäden sowie breit angelegten Kommunikationsmaßnahmen kombiniert werden.

Die Europäische Kommission betonte derweil erneut, dass die Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräume, zum Schutz von „sozio-ökonomischen Interessen“ Ausnahmen von den strengen Schutzvorgaben zuzulassen. Die Behörde werde den Regierungen bei der Nutzung des gesetzlichen Spielraums „nicht im Weg stehen“, erklärte eine Sprecherin. „Genau beobachtet“ wird in Brüssel die Situation in Schweden. Gegen das Land wurde im Zusammenhang mit der Bejagung von Wölfen 2011 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, das nach wie vor nicht abgeschlossen ist. 2015 wurde Stockholm eine zusätzliche begründete Stellungnahme übersandt, in der neben einer systematischen und wiederkehrenden Bejagung auch mangelnde Kontrollen sowie unzureichende Belege hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wolfspopulation kritisiert wurden. Von Seiten der Kommission hieß es nun, die schwedische Wolfspopulation werde derzeit als „gefährdet“ eingestuft. Daher müsse bei der Genehmigung von Abschüssen mit großer Sorgfalt vorgegangen werden.

AgE