„Tierwohl ist das, was die Menschen unserer Gesellschaft sich von uns wünschen, und zwar egal ob schmaler oder dicker Geldbeutel. Das Verhältnis zu Tieren hat sich grundlegend gewandelt, das können wir nicht länger ignorieren.“ Dies stellte Wilhelm Hellmanns gleich zu Beginn der jüngste Sitzung des Fachausschusses Schweine des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) fest, der am vergangenen Freitag erstmals digital tagte. „Kleine Änderungen reichen nicht mehr, wenn wir aus der Schusslinie der Kritiker herauswollen“, machte der Fachausschussvorsitzende gegenüber den 35 Teilnehmern unmissverständlich deutlich. Das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration sei dabei der erste Schritt gewesen. Der Ringelschwanz als Qualitätsmerkmal werde die nächste große Herausforderung sein, kündigte Hellmanns an. Dabei könne die Nutztierstrategie grundsätzlich sehr helfen.
Immer gleiche Forderungen
Brigitte Wenzel informierte die Fachausschussmitglieder über den aktuellen Stand der Nutztierstrategie. Sie spannte zunächst den Bogen ins Jahr 2002, als Tierschutz ins Grundgesetz kam. „Seitdem ging es eigentlich immer um die gleichen Forderungen: mehr Platz, keine Eingriffe am Tier und mehr Struktur und Beschäftigung“, erläuterte die RLV-Referentin. Diese seien mittlerweile auch in den Empfehlungen des Kompetenznetzwerks – der sogenannten Borchert-Kommission – enthalten, die unter anderem mit Tierwohllabel und Finanzierungskonzept die nationale Nutztierstrategie bilden. Diese soll wieder zur Akzeptanz der Nutztierhaltung führen und „öffentliches Geld für öffentliche Güter“ bereitstelle. Denn es habe sich herausgestellt, dass der Kunde, wenn er die Wahl hat, eben doch nicht das teurere Produkt kauft. „Die zukünftigen Mehrleistungen der Tierhalter sollen also über eine Tierwohlabgabe oder Steuer indirekt finanziert werden. Wie genau das laufen kann, soll die Machbarkeitsstudie beantworten, die eigentlich seit einigen Tagen vorliegen soll. Ihre Ergebnisse werden dringend erwartet“, so Wenzel.
Das Borchert-Papier habe breite Zustimmung im Bundestag und auch bei den Ländern gefunden. Allerdings sei es unwahrscheinlich, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für die Finanzierung über 20 Jahre noch vor der Bundestagswahl im September verabschiedet würden. Aber erst mit diesen gebe es Planungssicherheit. Wesentlicher Bestandteil der nationalen Nutztierstrategie sei, wie Wenzel weiter ausführte, das staatliche Tierwohllabel. Es sei dreistufig aufgebaut mit immer höheren Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung. „Bis 2030 sollen alle Betriebe die Stufe I und bis 2040 mindestens die Stufe II erreicht haben, wenn die Nutztierstrategie so beschlossen wird“, erläuterte Wenzel.
Was die Haltungsverordnung für Sauen angeht, so empfahl die Fachfrau, zunächst einmal abzuwarten und noch keine Umbaumaßnahmen zu beginnen. „Wir warten noch auf die Ausführungshinweise der Länder zu den beschlossenen Änderungen rund um Deckzentrum und Abferkelstall. Die Sauenhalter haben drei Jahre Zeit, um ein verbindliches Konzept vorzulegen“, so Wenzel. Erst wenn die Verordnung konkretisiert sei, könne es damit losgehen, wenn man nicht wieder umbauen will.
ITW: 5 400 Betriebe dabei
Konkreter ist da die Bracheninitiative: Bei der Fortführung der Initiative Tierwohl (ITW) sind die Anforderungen schon festgelegt. „Bis Mitte des Jahres wird der LEH auch beim Frischfleisch vom Schwein auf ITW-Ware umstellen“, erläuterte Dr. Alexander Hinrichs. Bei Geflügelfleisch, das schon seit 2018 als ITW-Ware gelabelt würde, bestehe bereits eine Marktdurchdringung von 70 %, bei Schweinen liege sie derzeit bei 24 %. Nach Aussagen des ITW-Geschäftsführers ist die Teilnahmebereitschaft an der Programmphase III der ITW, die die Jahre 2021 bis 2024 umfasst, überraschend gut. Aktuell hätten sich rund 5 400 Betriebe dafür angemeldet, davon knapp 4 000 Mäster,
670 Sauenhalter und 670 Ferkelaufzüchter. „Dahinter stehen knapp 16 Mio. Schlachtschweine beziehungsweise 33,3 Mio. Ferkel und Schweine insgesamt. Das ist ein erstes gutes Signal für die dritte Programmphase“, meinte Hinrichs. Um ausreichend Mengen ITW-Schweinefleisch an den LEH zu liefern, würden aber weitere Betriebe gesucht.
Ab diesem Jahr ändert sich auch das Finanzierungskonzept der ITW durch die Umstellung auf Marktfinanzierung. Darüber hinaus können die ITW-Betriebe in der Phase III von einer Sonderzahlung über 50 Mio. € zur Förderung des Tierwohls bei Schweinen durch Lidl und Kaufland profitieren. Nach Angaben des ITW-Geschäftsführers erhalten alle an der Programmphase III teilnehmenden Schweinebetriebe eine Einmalzahlung von 3 000 € pro Betrieb, wenn sie bis 30. Juni ein ITW-Audit erfolgreich bestanden hätten. Für den Schweinemäster erhöhe sich zudem das Tierwohlentgelt für Mastschweine, die im Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember 2021 geschlachtet werden, um 1 € pro Tier auf insgesamt 6,28 €. Für Ferkelerzeuger würde über die gesamte Programmlaufzeit das Tierwohlentgelt um 1 € pro aufgezogenem Ferkel auf dann insgesamt 4,07 € erhöht.
Skeptisch sehen die Sauenhalter, dass die ITW Mastschweine zulasse, die als Ferkel importiert wurden. Damit würde man den hohen deutschen Standard bei der Kastration unterlaufen. Nach Aussagen von Hinrichs sind dazu die Diskussionen in der ITW gestartet. Im Rahmen eines Pilotprojekts sei geplant, hierfür mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. el