Mit Änderungen am Landesentwicklungsplan will die NRW-Regierung den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch auf dem Weg zu mehr grüner Energie warten noch ungelöste Fragen – auch im Umgang mit landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Die Landesregierung in NRW will die Tür zu mehr erneuerbaren Energien ganz weit aufstoßen. Dazu hat sie kürzlich angekündigt, Änderungen am bestehenden Landesentwicklungsplan (LEP) vorzunehmen. Mona Neubauer, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, sieht in den erneuerbaren Energien einen Preisdämpfer und das Fundament für „die klimaneutrale Wertschöpfung von morgen“. Angesichts dessen, dass die Last steigender Energiepreise für Privathaushalte, Industrie und Gewerbe sowie die Landwirtschaft jeden Tag drückender wird, ein hehrer Anspruch. Doch lässt sich der überhaupt so leicht und vor allem schnell erfüllen? Zweifel sind angebracht. Rein rechnerisch mag sich durchaus ein ansehnliches Potenzial heben lassen, wenn künftig Flächen für die Windenergie in den Regionalplänen reserviert werden, wenn die Abstandsvorgabe für Windanlagen an Land, die im LEP der Vorgängerregierung noch auf mindestens 1 500 m zu Siedlungen festgelegt war, aufgehoben wird, wenn mehr Waldflächen für Windräder genutzt werden dürfen, wenn Dachflächen von Gewerbe- und Industriebauten mehr Solaranlagen verpasst werden sollen und auch mehr Freiflächen für Photovoltaikanlagen ausgewiesen werden dürfen.
Was sich die NRW-Landesregierung vorgenommen hat, wird mit keiner einzigen Kilowattstunde das Risiko von Versorgungsengpässen im bevorstehenden Winter verringern. Denn die anstehenden Änderungen am LEP sollen erst im ersten Halbjahr 2024 von der Landesregierung beschlossen und dann in den Landtag eingebracht werden. Zudem deutet der derzeit herrschende Rückstau beim Anschluss von Neuanlagen auch nicht gerade darauf hin, dass der Zubau an Grün-Stromanlagen in NRW rasant an Fahrt aufnimmt. Soweit die ernüchternde, kurzfristige Betrachtung. Die allerdings auch etwas Gutes für sich hat. Denn die verbleibende Zeit sollten die Ministerien, die bei der Konkretisierung der Pläne einzubinden sind, nutzen, um nachteilige Auswirkungen auf die hiesige Landwirtschaft und die Biodiversität zu verhindern.
An erster Stelle gilt es nämlich, einen ungebremsten Zugriff auf landwirtschaftliche Nutzflächen zu verhindern. Je größer die Fläche an einem Stück, die sich mit derselben Infrastruktur erschließen lässt, desto lukrativer ist es, in Photovoltaik (PV) zu investieren. Diese Binsenweisheit hat eben erst das Thünen-Institut mit Beispielkalkulationen und Rentabilitätsrechnungen noch einmal bestätigt (siehe S. 12). Allerdings können die Größeneffekte meist nur von kapitalkräftigen Investoren gestemmt werden. Damit würden viele landwirtschaftliche Betriebe nicht nur deswegen den Kürzeren ziehen, weil sie Fläche verlieren – durch die Anlage selbst und durch den zudem notwendigen naturschutzfachlichen Ausgleich. Bleiben sie auch noch außen vor bei der anschließenden Realisierung der PV-Freiflächenanlage, streichen zudem dann auch noch andere den Profit ein.
Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) fordert von der Landesregierung (siehe S. 13) daher, sich bei ihrer Ausbaustrategie an einigen zentralen Punkten zu orientieren. Ganz oben steht dabei die Forderung nach einer lokalen Auslöseschwelle, ab der erst auch landwirtschaftliche Flächen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen beplant werden dürfen. Das soll dafür sorgen, dass vorzugsweise Dachflächen, Parkplätze oder Konversionsflächen genutzt werden. Geht man einmal davon aus, dass von der Fläche, die in NRW seit 20 Jahren täglich für Siedlung, Verkehr oder Industrie in Anspruch genommen wird, nur ein halbes Hektar auf bedachte Gewerbebauten entfällt, könnte allein diese Fläche so viel Strom liefern wie zwei Atomkraftwerke (1 800 MW). Das Potenzial wäre also enorm. Und es hätte noch einen weiteren Vorteil: Während für Freiflächenanlagen langwierige Projektierungs- und Genehmigungsphasen zu durchlaufen wären, wäre die Bestückung von Bestandsgebäuden allenfalls eine Frage von Wochen (vorausgesetzt, es sind genügend Solarpanele verfügbar; Lieferprobleme träfen allerdings genauso Freiflächenanlagen). Diese Vorteile müssten eigentlich allen drei an der Ausarbeitung der weiteren Regeln im LEP beteiligten Ministerien, dem Wirtschaftsministerium, dem Landwirtschaftsministerium und dem Umweltministerium, einleuchten: Mehr Tempo, weniger Flächenverbrauch und auch die Umwelt hat was davon.