Andere Länder, andere Werte

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Bis zum 30. November müssen alle Bundesländer ihre Düngeverordnungen an die Anforderungen Brüssels angepasst und auf das bundesweit einheitliche Verfahren umgestellt haben. Nachfolgend ein Überblick darüber, wie sich  die Kulisse der nitratbelasteten Gebiete nach den neuen Bestimmungen in verschiedenen Bundesländern verändert.

Mecklenburg-Vorpommern: Die dortige Landesregierung hat Ende Oktober den Entwurf einer neuen Düngelandesverordnung fertiggestellt. Nach Angaben von Landwirtschaftsminister Till Backhaus steigt dort die Fläche der roten Gebiete von bisher 13 auf 32 % der landwirtschaftlichen Fläche und damit auf etwa 435 000 ha.

Bayern: Dort wird die Fläche der roten Gebiete voraussichtlich auf 546 000 ha ansteigen. Damit läge der Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche nicht mehr wie bislang bei 12, sondern bei 17,2 %.

Rheinland-Pfalz: Die mit Nitrat belasteten Gebiete werden sich in dem Bundesland von etwa 20 auf etwa 28 % der landwirtschaftlichen Fläche vergrößern. Das entspricht etwa 195 000 ha.

Schleswig-Holstein: Dort hatte das Landeskabinett bereits Anfang November die neue Landesdüngeverordnung beschlossen, die am 18. November 2022 in Kraft getreten ist. Die Anpassung verursacht eine Ausweitung der N-Kulisse von 5,4 auf etwa 9,5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche und damit auf weniger als 100 000 ha.

Niedersachsen: Dort wird die Fläche der roten Gebiete aller Voraussicht nach zurückgehen. Dem Entwurf zufolge, der im Oktober vorgelegt wurde, sollen in Niedersachsen künftig 21 % beziehungsweise 606 730 ha der landwirtschaftlichen Fläche als rote Gebiete gelten, das entspräche einem Rückgang um 3,5 %.

ds