Anhebung verschieben

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Die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 € zum 1. Oktober 2022 sorgt in der Agrarbranche für Unmut. Die Präsidenten des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie vom Zentralverband Gartenbau (ZVG), Martin Empl und Jürgen Mertz, haben vor den gravierenden wirtschaftlichen Folgen eines solchen Schrittes für landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen gewarnt, wie er im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein Gesetz zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorgesehen ist. Beide Präsidenten haben sich an Ressortchef Hubertus Heil und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gewandt und eine Verschiebung und zeitliche Streckung der Mindestlohnanhebung gefordert. Anderenfalls würden viele Sonderkulturbetriebe in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, bis hin zur Existenzgefährdung, so Arbeitgeberpräsident Empl. Betroffen wären seiner Einschätzung nach dabei insbesondere kleine und mittlere Betriebe.

Arbeitgeberpräsident Empl hält es für dringend geboten, die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 € für die grüne Branche zu verschieben und die Anhebung ab Jahresbeginn 2023 stufenweise über einen längeren Zeitraum zu strecken. Empl erinnerte daran, dass es bereits bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € zum 1. Januar 2015 für die Landwirtschaft eine Sonderregelung mit einer schrittweisen Heranführung an den vollen Satz über drei Jahre gegeben habe. Auf diese Weise sei es gelungen, größere Verwerfungen zu verhindern. Empl verweist auf den wachsenden Importdruck, dem der Sonderkulturbereich ausgesetzt sei: „Sollen die Produktion von Obst und Gemüse in der bisherigen Vielfalt in Deutschland erhalten und eine weitere Zunahme klimaschädlicher Importe aus anderen Staaten vermieden werden, müssen die Betriebe wettbewerbsfähig bleiben.“ Eine wesentliche Voraussetzung dafür sieht Empl in einer dauerhaften Entlastung bei den Lohnkosten. Spielraum dafür besteht seiner Ansicht nach im Bereich der Sozialabgaben. Um dem Anteil von sozialversicherungsfrei beschäftigten Saisonarbeitnehmern Rechnung zu tragen, schlägt der Gesamtverband vor, die derzeit als Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung geforderte fehlende Berufsmäßigkeit durch eine Entgeltgrenze zu ersetzen. Empl zufolge würde damit für die Arbeitgeber, aber auch die Rentenversicherungsträger die zeitaufwendige Prüfung entfallen.        AgE