Uferrandstreifen können auf Ackerflächen entlang von Gewässern angelegt werden und kommen der Kulturlandschaft auf vielen verschiedenen Wegen zugute. Sie sind ein Rückzugs- und Lebensraum für gewässergebundene Tiere und Pflanzen. Welche weiteren Vorteile sie haben, erklärt Leonard Sundermann, Landwirtschaftskammer NRW.
Der Bewuchs stellt für Tiere eine Art Wanderkorridor dar, in dessen Deckung sie sich geschützt fortbewegen können. So können Uferrandstreifen natürliche Lebensräume miteinander vernetzen. Eine weitere wichtige Aufgabe erfüllen Uferrandstreifen durch ihre Pufferfunktion zwischen Gewässern und Ackerflächen. Einträge von Dünge- und Pflanzenschutzmittel werden effektiv verhindert. Außerdem tragen die Streifen zum Erosionsschutz bei, indem die Vegetation das Ufer stabilisiert.
Die Anlage von Uferrandstreifen erfolgt entweder im Herbst des Vorjahres nach Ernte der Hauptkultur oder bis zum 15. Mai des ersten Verpflichtungsjahres durch eine Einsaat mehrjähriger Grasarten oder gräserbetonter Mischungen. Die Breite der eingesäten Uferrandstreifen liegt zwischen 10 und 30 m. Sollte sich am Gewässer schon eine bestehende Begrünung befinden, die den Vorgaben entspricht, so kann diese in die Agrarumweltmaßnahme (AUM) überführt werden. Der Aufwuchs wird jährlich, außerhalb vom 1. April bis 15. Juni, gemäht und von der Fläche gefahren, eine Nutzung des Aufwuchses ist möglich. Die Uferrandstreifen werden weder beweidet noch gedüngt oder mit Pflanzenschutzmitteln behandelt.
Die Uferrandstreifen werden mit 960 € pro ha und Jahr gefördert. Die Bagatellgrenze, also die Fördersumme, die mindestens erreicht werden muss, um an dem Programm teilnehmen zu können, liegt bei 200 € pro Jahr.
Wenn Sie Interesse an einer der AUM oder weiteren Fördermaßnahmen haben, kontaktieren Sie gerne die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen rund um biodiversitätsfördernde Maßnahmen und die jeweilige Ansprechperson in Ihrer Region finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.