Hansen hält an Plänen fest, signalisierte beim Agrarrat aber Gesprächsbereitschaft, etwa zur Ausnahme für Junglandwirte
EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat angesichts der aus vielen Mitgliedstaaten vorgetragenen Kritik an Kappung und Degression bei den Direktzahlungen Gesprächsbereitschaft signalisiert. Beim Agrarrat am Montag kündigte er an, eine Ausnahme für Junglandwirte prüfen zu wollen. „Wir werden sehen, wie dieses Ziel gemeinsam mit den vorgeschlagenen 6 % der Ausgaben für Junglandwirte erreicht werden kann“, sagte Hansen. Im Grundsatz hatte der Agrarkommissar Kappung und Degression verteidigt. Die Agrarförderung müsse stärker an der tatsächlichen Bedürftigkeit der Betriebe ausgerichtet werden, argumentierte er einmal mehr. Auch mit Blick auf die öffentliche Akzeptanz der GAP sei es notwendig, mehr Mittel für den Generationenwechsel sowie für kleinere Betriebe bereitzustellen.
Hintergrund der Diskussion ist der Vorschlag der EU-Kommission, wonach die Förderung je ha mit zunehmender Betriebsgröße sinken und die Gesamtsumme der Subventionen pro Betrieb begrenzt werden soll. Degression und Kappung sind bereits in der aktuellen GAP möglich. Ob die Instrumente zur Anwendung kommen, liegt allerdings im Ermessen der Mitgliedstaaten. Nach Vorstellung der Kommission soll die Regelung ab der Förderperiode 2028 hingegen verbindlich für alle gelten.
Nicht vollständig überzeugt zeigte sich Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Zwar lehnte der CSU-Politiker Kappung und Degression nicht grundsätzlich ab, plädierte jedoch für größere Flexibilität bei der Ausgestaltung. Insbesondere müsse die Obergrenze von 100 000 € je Betrieb nach oben angepasst werden können. Für die historisch gewachsenen Großbetriebe in Ostdeutschland würde eine starre Grenze einen erheblichen Einschnitt bedeuten. Mit dieser Position steht Deutschland nicht alleine da. Vor allem Agrarminister aus östlichen EU-Mitgliedstaaten forderten ebenfalls mehr Flexibilität.
AgE