Die Bundesregierung hat ihr Solarpaket 1 vorgelegt. Dafür gibt es auch vonseiten der Landwirtschaft Lob. Aber auch einen berechtigten Tadel.
Heute wären Sie Scheichs! Hätte Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), frühere Bundeslandwirtschaftsministerin, recht behalten. Die prognostizierte vor nunmehr über 20 Jahren, dass den Landwirtinnen und Landwirten mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eine glänzende Zukunft bevorsteht. Weil sie die Energie erzeugen, die dringend gebraucht wird, und so die Ölscheichs etwas von ihrer Vormachtstellung auf den Energiemärkten streitig machen würden. Was danach kam, ist hinreichend bekannt. Auf die Euphorie folgte der Kater. Vermaisung der Landschaft, Monokultur, Artenschwund warfen die Erfinder der Energiewende später denen vor, die sie kurz zuvor selbst noch mit lukrativen Förderungen und Vergütungen gelockt hatten.
Die Ziehkinder von Renate Künast gehen es anders an. Sie wissen zwar, ohne die Landeigentümer, ohne die Bäuerinnen und Bauern ist die Energiewende nicht zu schaffen. Denn es braucht Grund und Boden, um Sonnenenergie umzuwandeln in eine für Menschen nutzbare Form – um dort Pflanzen anzubauen, die mithilfe der Photosynthese Energie erzeugen, oder um dort technische Einrichtungen wie Photovoltaikanlagen zu installieren. Die erste Variante fristet mittlerweile nur noch ein Schattendasein. Man könnte sich erneut ungeliebte Folgen einhandeln (siehe oben). Außerdem: wo Energie gepflanzt wird, ist kein Platz für anderes, zum Beispiel für Biodiversität. Deswegen schlagen Vertreter der Grünen im Bund und in NRW andere Wege ein. Aber die lassen nicht eine Sekunde die Hoffnung aufkommen, dass Landeigentümer wie Landbewirtschafter jemals Reichtümer wie die Scheichs damit erwirtschafte könnten. Das Land unter ihren Füßen brauchen sie aber trotzdem. Denn die Bundesrepublik braucht Energie. Viel Energie – und die muss möglichst klimaneutral und möglichst günstig sein. Gerade Klima- und Wirtschaftsminister Robert Habeck sieht sich diesem Spagat gegenüber. Auf der einen Seite will und muss er seine Handlungsfähigkeit am Thema klimaneutrale Energieversorgung jetzt unter Beweis stellen. Zu groß sind die Vorbehalte auch in den eigenen Reihen, dass er grüne Ideale mit LNG-Terminals und dem Hochfahren von Kohleturbinen aus dem Blick verloren hat. Auf der anderen Seite verspricht er der Industrie billigen Strom, damit sie wettbewerbsfähig bleibt. Schafft er es nicht, die beiden Asprüche zu vereinen, ist er bei beiden Klientelen unten durch.
Helfen soll ihm dabei, was das Bundeskabinett vergangene Woche unter anderem mit dem Solarpaket 1 beschlossen hat: mehr Sonnenstrom von Freiflächen. Tatkräftige Mitstreiter hat er dabei auch in NRW. Für Wirtschafts- und Klimaministerin Mona Neubaur ist Freiflächen-Photovoltaik „die günstigste Art der Stromerzeugung und bietet enormes Potenzial“. Tatsächlich machen solche Anlagen bislang nur 6 % der insgesamt in NRW installierten Photovoltaik-Leistung aus. Deshalb hat Neubaur gerade zusammen mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate eine Kampagne gestartet, um den Ausbau der Solarenergie auf Freiflächen zu forcieren, weil die „besonders viel Potenzial“ neben Dachflächen bieten. Neubaur macht für diese Form der erneuerbaren Energiegewinnung ein wachsendes Interesse aus, das die Kommunen deutlich spüren würden. Ihre Kampagne nimmt daher auch vor allem kommunale Akteure in den Blick. Das ist folgerichtig. Die haben – gedeckt durch Änderungen am Landesentwicklungsplan – viele Möglichkeiten, solche Projekte zu beeinflussen.
Zwar macht das Solarpaket 1 der Bundesregierung Zugeständnisse in Richtung Landwirtschaft, die einer Verschärfung des Wettbewerbs um Flächen entgegenwirken sollen, etwa die Deckelung des Zubauvolumens oder einer Bevorzugung marginaler Standorte für Freiflächenphotovoltaik. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack. Eigentümer und Nutzer sollen es nach Vorstellung der Bundesregierung dulden müssen, dass ihre Flächen zur Schaffung nötiger Infrastrukturen zur Anbindung von Freiflächenanlagen ans Netz genutzt werden, auch wenn die nicht Teil der Anlage sind. Die vorgesehene Entschädigung kommt einem Almosen gleich. Kommunen, die mit Freiflächenanlagen liebäugeln, sollten hier klüger vorgehen als es sich die beteiligten Bundesministerien für dieses Gesetzespaket ausgedacht haben. Sie sollten die Anrainer zu Partnern in solchen Projekten machen statt sie staatlich verordnet Übergriffen auf ihr Eigentum auszusetzen.