Antibiotikabehandlung bei Tieren einschränken

Das Europäische Parlament hat sich dafür ausgesprochen, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern, um gegen die Resistenzbildung bei Bakterien anzukämpfen. Das Plenum folgte am vergangenen Donnerstag der Vorlage seines Umweltausschusses, die unter anderem ein Verbot der kollektiven vorbeugenden Antibiotikabehandlung bei Tieren vorsieht. Hintergrund ist ein Vorschlag der Europä­ischen Kommission zur Überarbeitung der EU-Tierarzneimittelvorschriften. „Der Kampf gegen die Antibiotikaresistenz muss in landwirtschaftlichen Betrieben beginnen“, erklärte die Berichterstatterin Françoise Grossetête von der Europäischen Volkspartei (EVP). Allerdings dürfe man nicht die den Tierärzten zur Verfügung stehenden therapeutischen Mittel einschränken. Die Abgeordneten betonen, antimikrobielle Tierarzneimittel dürften unter keinen Umständen verwendet werden, um die Leistungsfähigkeit der Zuchtbetriebe zu erhöhen oder die Nichteinhaltung des Grundsatzes der guten Tierhaltungspraxis auszugleichen. Der vorbeugende Einsatz antimikrobieller Mittel müsse auf einzelne Tiere beschränkt werden und erfordere die Verschreibung durch einen Tierarzt. Der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung soll nur in begründeten Ausnahmesituationen und nach Sondergenehmigung der entsprechenden nationalen Behörde erlaubt werden.