Antragstellung jetzt "geodatenbasiert"

Länder stimmen Änderung der InVeKos-Verordnung nach Maßgabe einiger Änderungen zu - DBV kritisiert Mehraufwand

"Aktiven Betriebsinhabern" drohen zusätzliche Nachweis- und Dokumen- tationspflichten. Foto: landpixel

Es wird ernst mit der Umstellung der EU-Agrarförderung auf eine geodatenbasierte Antragstellung.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und des InVeKos-Daten-Gesetzes nach Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Unter anderem verlangt der Bundesrat zusätzliche Nachweise zum „aktiven Betriebsinhaber“. So soll der Antragsteller Angaben zu etwaigen Unternehmen machen müssen, die mit seinem Betrieb verbunden sind. Auf der anderen Seite fordert die Länderkammer, auf einige der bislang geforderten Angaben im künftigen Beihilfeantragsformular zu verzichten.

Mehr in LZ 9-2016, S. 7