Antrittsbesuch von Staatssekretär Dr. Martin Berges beim RLV-Vorstand

Foto: Detlef Steinert

Der Vorstand des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) hatte für seine Sitzung in der Vorwoche einen eigenen Tagesordnungspunkt für die aktuelle Agrarpolitik reserviert. Bevor der aufgerufen wurde, waren die meisten Themen, die den Landwirtinnen und Landwirten im Rheinland derzeit unter den Nägeln brennen, allerdings bereits angesprochen. Denn die Pläne und die Entscheidungen aus Brüssel oder Berlin betreffen in Administration und Durchführung am Ende auch das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf. Das repräsentiert seit einigen Monaten Dr. Martin Berges, bis vor wenigen Monaten Direktor der Landwirtschaftskammer NRW und jetzt Staatssekretär. Mit ihm konnte RLV-Präsident Bernhard Conzen also jemanden begrüßen, der in der Runde bestens bekannt ist. Daher ging es bei dem Antrittsbesuch weniger um gegenseitiges Beschnuppern, sondern vor allem um die agrarpolitischen Herausforderungen.

Den Worten treu geblieben

Es ging aber auch darum zu hören, ob Dr. Berges in seiner jetzigen Position noch dasselbe sage wie in seiner früheren Funktion, brachte es ein Vorstandsmitglied auf den Punkt. Das sei auch der Fall, wie nach dem Austausch mit dem Staatssekretär aus der Runde zu vernehmen war.

Dr. Berges befasste sich unter anderem mit den Themen Anwendungsverbote von Pflanzenschutzmitteln, der Ausweisung nitratsensibler Gebiete in NRW sowie den Aufgaben des nach der Regierungsbildung in NRW neu zugeschnittenen Ministeriums. Zunächst bekräftigte er jedoch, er wolle daran anknüpfen, wie man vorher mitei­­nan­der umgegangen sei. Wichtig sei dem Ministerium, in den Dialog zu kommen und nicht alleine

„Inselentscheidungen“ zu treffen.

Unsicherheiten für die Landwirtschaft  macht Berges nicht nur in Zusammenhang mit der späten Einreichung der deutschen Strategiepläne zur neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus. Auch in Bezug auf die von der EU-Kommission vorgelegten Pläne zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sieht er Probleme. Das Thema habe auch für NRW und im Bund Bedeutung. Der Kommissionsvorschlag (SUR-Verordnung) schieße aber „absolut übers Ziel hi­­naus“. Pflanzenschutz ist Dr. Berges zufolge kein Selbstzweck, sondern diene der Sicherstellung der Ernährung. Sachgerechter Pflanzenschutz müsse auch in Schutzgebieten möglich sein.

Zwei Dinge bedürften der Nachbesserung. Zum einen betreffe dies die sogenannten sensiblen Gebiete. In denen könnte es den Vorstellungen der EU zufolge zu einem Komplettverbot von Pflanzenschutzmitteln kommen. Es stelle sich die Frage, ob „nicht zu viel Fläche ins Kataster gemeldet“ worden sei und sich Deutschland wieder als Musterschüler habe beweisen wollen. Einen weiteren Knackpunkt sieht Dr. Berges in den geforderten Dokumentationen. Alles, was dokumentiert wird, müsse irgendwann auch kontrolliert werden.

Generell spiele nachhaltige Landwirtschaft auch für die NRW-Landesregierung eine Rolle. Die habe dieses Thema in den Koalitionsvertrag aufgenommen, deswegen gäbe es auch hier Erwartungen, machte Dr. Berges deutlich, ohne jedoch einen der beiden Koalitionspartner konkret zu benennen. Der Staatssekretär betonte aber erneut: „Wir möchten das mit ihnen im Dialog diskutieren, um praxisgerechte Lösungen zu finden.“ Er stellte dabei infrage, ob „denn alles in Verordnungen gegossen“ werden müsse. Ihm sei nicht bange darum, den Aufwand von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Möglichkeiten sehe er einige, etwa in der Digitalisierung. Aber es gehe auch darum, den von Einschränkungen Betroffenen Angebote zu machen.

NRW nutzt Ausnahme

So nutze NRW eine Möglichkeit im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung, die im Zusammenhang mit dem Insektenschutzpaket erlassen wurde. Danach können in Fällen, in denen die Wirtschaftlichkeit der Betriebe erheblich gefährdet ist, Ausnahmen vom Anwendungsverbot in Schutzgebieten genehmigt werden. Laut Dr. Berges sei die Option aber auf ein Jahr begrenzt worden, da es die Regelungen der GAP-Reform abzuwarten gilt.

Zu einer möglichen Verlängerung dieser Möglichkeit äußerte sich Berges vorsichtig. Der verwies dabei auf den Erschwernisausgleich, den die Bundesregierung im Rahmen des Insektenschutzpaketes vorgesehen hat und der von Bund und Ländern gemeinsamen finanziert werden soll, um Betriebe zu entlasten, die Einschränkungen infolge der Anwendungsverordnung haben. Den entsprechenden Fördertatbestand habe Brüssel derzeit noch nicht notifiziert. Von der Genehmigung hänge aber ab, ob eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung erforderlich wird. Auch mit Blick auf die gravierenden Probleme, die sich beim Pflanzenschutz für Betriebe am Niederrhein im Zusammenhang mit der Natura-2000-Kulisse ergeben, versprach Dr. Berges sich einzusetzen.

SUR: Verband bleibt am Ball

Welche Zukunft der Pflanzenschutz in der EU hat, darüber entscheidet auch, wie die von der EU-Kommission geplante Pflanzenschutz-Nachhaltigkeitsverordnung (SUR) ausfällt. Die EU-Kommission hatte dazu eine Online-Befragung gestartet. Zu der gab es laut Präsident Conzen 9 000 Eingaben, davon rund zwei Drittel aus Deutschland. Conzen erklärte, dass der RLV in nächster Zeit im gesamten Verbandsgebiet Gespräche mit Europaabgeordneten führen wird, um über die Auswirkungen der Pläne aufzuklären. Außerdem sei im Rheinland ein Treffen mit Norbert Lins geplant, dem Vorsitzenden des Agrarausschusses im Europaparlament. Weitere Eskalationsstufen in der Ausei­­nan­dersetzung zu dem Thema wollte Conzen nicht ausschließen.

Keine Sippenhaft

Mit der Düngeverordnung sprach Dr. Berges eine weitere Herausforderung für die Landwirte an. Durch die Veränderung der Gebietskulisse droht der Umfang roter Gebiete in NRW deutlich anzusteigen. Der Staatssekretär vermied es aber, konkrete Zahlen zu nennen, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Generell sieht er die Notwendigkeit, die Effizienz der Düngung zu verbessern, auch in Zusammenhang mit der Verteuerung mineralischer Düngemittel. In NRW sei das Thema gewässerschonende Düngung nicht neu. Jetzt müsse man Wege finden, die Betriebe von Auflagen zu befreien, „die das Düngemanagement im Griff haben“. Die dürften „nicht in Sippenhaft“ genommen werden, stellte er mit Blick auf Einschränkungen in roten Gebieten klar. Die Agrarministerkonferenz (AMK), die kürzlich stattgefunden hatte, habe daher den Bund beauftragt, ein verursachergerechtes Vorgehen voranzubringen. Betriebe, die ihre Düngung beherrschen, sollten dies mit einer Stoffstrombilanz auch nachweisen können. Allerdings wünscht sich Dr. Berges ein zügigeres Vorgehen. Der Bund gehe nämlich davon aus, dass es drei Jahre dauert, bis es ein robustes Verfahren für eine einzelbetriebliche Betrachtung gibt. „Das ist bitter“, kommentierte er und verwies auf jahrzehntelange Erkenntnisse dazu.

Mit Blick auf NRW erinnerte der Staatssekretär schließlich daran, dass nach Umsetzung der novellierten nationalen Düngeverordnung und der damit zusammenhängenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift noch die Landesdüngeverordnung angepasst werden muss. Die wird seinen Angaben zufolge Ende November veröffentlicht. Das Landwirtschaftsministerium würde gegen Ende Oktober in das Verfahren einbezogen werden. Zuständig für die Umsetzung ist dann das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV).

Auf die Zukunft der Nutztierhaltung ging Dr. Berges nur kurz ein. So habe die Agrarministerkonferenz kürzlich dazu Stellung bezogen. Laut Berges hat die Borchert-Kommission klargestellt, dass sie nicht weiter arbeite, bevor die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung nicht steht. Im Moment ist nach Einschätzung von Berges nicht damit zu rechnen, dass die Verbraucher die Kosten und den Mehraufwand dafür an der Ladentheke bezahlen. Deshalb habe die AMK einen einheitlichen Beschluss zum Umbau der Tierhaltung gefasst, der angelehnt sei an den Vorschlag der Borchert-Kommission. „Der Ball liegt beim Bund“, so Dr. Berges.

ds