Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) macht beim Vorhaben zur nationalen Anwendung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) Ernst. Ein Referentenentwurf zur Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung befindet sich seit kurzem in der Ressortabstimmung. Geplant ist ein gesetzlich verpflichtender Milchliefervertrag zwischen Molkereien und Erzeugern über die Menge und den Preis.
Der Milchindustrie-Verband (MIV) bekräftigte Ende vergangene Woche seine Kritik an dem staatlichen Eingriff in die Milchlieferbeziehungen. Durch den Artikel 148 werde sich die Situation der Erzeuger am Milchmarkt nicht positiv und nicht nachhaltig verändern. Es würden nur kaum zu realisierende Hoffnungen geweckt, denn der Preis entstehe unter Weltmarkteinfluss durch Angebot und Nachfrage. Vorgeschriebene Absicherungsangebote über 80 % der vertraglichen Milchmenge könnten bei Nutzung von Warenterminbörsen zu einem gleichmachenden Milchpreis für alle Erzeuger führen, so der MIV.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) bleiben bei ihrer Kritik an einer möglichen nationalen Anwendung von Artikel 148. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren deren Präsidenten, Joachim Rukwied und Franz-Josef Holzenkamp, an Bundesfinanzminister Christian Lindner, sich gegen das Vorhaben von Landwirtschaftsminister Özdemir zu stellen. Sie warnen darin vor einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für Milcherzeuger, Molkereien und Behörden und bestreiten eine Signalwirkung zur Stärkung der Milcherzeuger.