Die Zahl der bestätigten Fälle von Wildschweinen mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Deutschland hat sich bis zum vergangenen Freitag auf 555 erhöht. Erstmals in diesem Jahr wurde im sächsischen Landkreis Görlitz wieder ein infizierter Kadaver gefunden, womit es dort seit Beginn des Auftretens der Tierseuche bislang 18 ASP-Nachweise gegeben hat. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Freitag vergangener Woche mitteilte, lag der Fundort bei Rothenburg und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebiets, aber innerhalb der Pufferzone. Sachsen muss nun die bestehenden Schutzzonen und -maßnahmen anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Brandenburg verzeichnete in der vergangenen Woche mehr als 30 neue ASP-Fälle bei Wildschweinen, deren Gesamtzahl auf 537 stieg. Nach Angaben des zuständigen Sozialministeriums gab es zwei Fallwildfunde, die rund 2 km außerhalb des bisherigen Kerngebiets im Landkreis Märkisch-Oderland lagen. Die Leiterin des Brandenburger ASP-Krisenstabs, Anna Heyer-Stuffer, stellte fest, dass es seit Monaten ein stabiles Seuchengeschehen in den drei Kerngebieten gebe. Die beiden jetzt gefundenen Kadaver seien zwar außerhalb des bestehenden umzäunten Kerngebiets aufgefunden worden, aber innerhalb der „weißen Zone“ und damit im gefährdeten Gebiet. Der äußere Ring der weißen Zone sei mit einem festen Zaun bereits umschlossen. „Das Kerngebiet wird nun erweitert und sofort mit einem mobilen Elektrozaun vorläufig umzäunt“, kündigte Heyer-Stuffer an. Im nächsten Schritt müsse dann das größere Kerngebiet so schnell wie möglich mit einem festen Zaun abgeschlossen werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gab unterdessen bekannt, dass die Dringlichkeitsverordnung, mit der bereits 2020 geregelt wurde, dass Wildschweine in den ASP-Gebieten als Ausnahme bis auf einen Bestand von Null geschossen werden dürfen, entfristet werde. Das heißt, die Länder können dann den vollständigen Abschuss in den ASP-Gebieten weiterhin zulassen.