ASP: Schutzzäune werden errichtet

Foto: imago/Martin Wagner

Die Zäune sollen das Abwandern von Wildschweinen aus der Sperrzone II verhindern

 

Rund einen Monat ist es her, dass das erste mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierte Wildschwein in Nordrhein-Westfalen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden wurde. Inzwischen sind rund 40 verendete Wildschweine in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein positiv auf die ASP getestet worden. Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW wurde nun mit dem Bau von Schutzzäunen um die Sperrzone II begonnen. So soll ein Abwandern von Wildschweinen verhindert werden.

 

Schon seit dem ersten Fund würden die Wildschweine im Zentrum der Sperrzone II intensiv gefüttert, um mögliche Abwanderungsbewegungen zu vermeiden. Zudem diene auch die diskrete Suche nach weiteren Kadavern dazu, Schwarzwild nicht zu beunruhigen und an Ort und Stelle zu halten. Der bereits erfolgte Start des Baus von Zäunen solle die Konzentration von Wildschweinen innerhalb der Sperrzone II weiter verstärken. Aktuell hätten der Kreis Olpe und der Kreis Siegen Wittgenstein schon mehrere Kilometer Zäune an bestimmten Stellen in der Sperrzone II errichtet. Laut Ministerium werden für Waldbesucher, Jagdausübungsberechtigte sowie für die Land- und Forstwirtschaft an möglichen Wegquerungen Tore oder Überfahrrampen installiert

 

„Die Einrichtung von Sperrzonen und der Zaunbau sind wichtige Bausteine im gemeinsamen Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest. Nordrhein-Westfalen ist gut auf den Ernstfall vorbereitet gewesen. Die bisherigen Schutzmaßnahmen haben sich bislang bewährt. Eine Ausbreitung der Tierseuche über die Sperrzone II hinaus hat bis heute nicht stattgefunden“, so die Landwirtschaftsministerin von NRW, Silke Gorißen.

 

Seit dem Ausbruch im Juni gelten in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein sowie im Hochsauerlandkreis Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der ASP, die über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis veröffentlicht worden sind. Dazu zählen unter anderem Regelungen zur Jagd und für die Landwirtschaft sowie für andere Personengruppen. Anfang Juli wurde aus der zunächst eingerichteten infizierten Zone die Sperrzone II. Um die Sperrzone II wurde zusätzlich eine Sperrzone I als Pufferzone eingerichtet.

 

MLV.NRW