Auch Rindfleisch kennzeichnen

Foto: landpixel

Eckpunkte für eine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Rindfleisch hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Weil gesetzliche Vorgaben für die Rinderhaltung weitgehend fehlen, orientiert sich das Ressort bei den Kriterien für die verschiedenen Haltungsformen eigenen Angaben zufolge an vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien von Verbänden, Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten sowie an den Vorschlägen der ehemaligen Borchert-Kommission. Maßgeblich für die Kennzeichnung sollen die letzten zwölf Monate vor der Schlachtung sein.

 

Wahlelemente bei „Stall+Platz“

 

Den Eckwerten zufolge soll in der Haltungsform „Stall+Platz“ Rindern mit einem Gewicht von 150 bis 400 kg jeweils 3,5 m2, zwischen 400 und 600 kg 4,5 m2 und über 600 kg 5,5 m2 zur Verfügung stehen. Daneben soll der Stall unterschiedliche Anforderungen etwa an den Liegebereich sowie die Ausstattung zum Beispiel mit einer Viehbürste erfüllen müssen. Drei Stallformen sind für die Haltungsform „Frischluftstall“ vorgesehen. Beim „Frischluftstall“ soll das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben, den Tieren jederzeit eine unbegrenzte Fläche außerhalb eines Stalls zur Verfügung stehen oder die Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr auf einer Weidefläche gehalten werden.

 

Drei Stallformen für „Auslauf/Weide“

 

Ebenfalls drei Stallformen enthält das Eckpunktepapier für die Haltungsform „Auslauf/Weide“. In Stallform 1 soll den Tieren jederzeit ein Auslauf zur Verfügung stehen müssen, durch den jedem Tier ermöglicht wird, äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrzunehmen. Dabei soll jedem Tier in diesem Auslauf je nach Gewicht eine bestimmte Mindestbodenfläche zur Verfügung stehen. In Stallform 2 soll die Haltung der Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen auf einer zur Beweidung geeigneten Grundfläche erfolgen müssen. In Stallform 3 sollen die Tiere dauerhaft im Freien ohne festen Stall gehalten werden und ihnen im Winter ein geschützter Liegebereich zur Verfügung stehen müssen. In der Haltungsform Bio sollen schließlich die entsprechenden Vorgaben in der EU-Verordnung erfüllt sein müssen.

 

AgE