Aufgepasst bei der neuen Anwendungsverordnung

Foto: Andrea Claus-Krupp

Bei der Novellierung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geht es um zwei Ansätze. Zum einen sind Anwendungsmodalitäten für glyphosathaltige Pflanzen-schutzmittel von den Änderungen betroffen und zum anderen gibt es neue Einschränkungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Gebieten zum Schutz der Insekten. Matheus Kuska, Andrea Claus-Krupp und Dr. Ellen Richter, Landwirtschaftskammer NRW, erklären, was auf die Landwirte zukommt. Mehr in LZ 35-2021 ab S. 16