Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht

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Der niedersächsische Landtag hat sich für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ausgesprochen. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Plenum am Donnerstag vergangener Woche gegen die Stimmen der Grünen und bei Enthaltung der FDP erwartungsgemäß angenommen. Um die Akzeptanz gegenüber dem Wolf nicht zu gefährden, müssten die Sorgen und Ängste der Menschen im ländlichen Raum stärker berücksichtigt werden, heißt es in der Entschließung. Daher bedürfe es einer wissenschaftlichen, datenbasierten, ideologiefreien und pragmatischen Herangehensweise hin zu

einem effizienten Wolfsmanagement. Niedersachsen solle den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und einen Plan zum Bestandsmanagement des Wolfes entwickeln. Im Bund solle die Landesregierung da­rauf hinwirken, dass nach dem Vorbild Frankreichs eine Bestandsuntergrenze für den Wolf festgelegt werde. Dadurch könne festgestellt werden, ob der günstige Erhaltungszustand in bestimmten Regionen bereits erreicht sei. Darüber hi­naus forderte der Landtag die Regierung auf, sich weiterhin gegenüber der Bundesregierung für eine über die Erste Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzierte Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzusetzen.