AUM: Mit Kürzung bewilligt

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Die Bereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte in Nordrhein-Westfalen, einen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Natur zu leisten, ist laut dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) riesig. Seinen Angaben zufolge sind für das neue Förderprogramm für Agrarumweltmaßnahmen (AUM) bis Ende der Antragsfrist im Sommer 17 000 Anträge eingegangen. Da das Interesse die zur Verfügung stehenden Fördermittel überstiegen habe, habe die EU-Zahlstelle alle Antragstellerinnen und Antragsteller gebeten, ihre Anträge vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieser Bitte ist dem MLV zufolge der Großteil der Antragstellerinnen und Antragsteller nachgekommen, sodass die Bewilligung vorbereitet werden kann.

Laut MLV können alle Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden. Lediglich der pro Antrag zu bewilligende Flächenumfang einzelner Agrarumweltmaßnahmen müsse begrenzt werden. So könnten für die Anlage von Buntbrachen maximal 3 ha pro Antrag bewilligt werden. Bei der Anlage von Uferrandstreifen betrage die maximal zu bewilligende Fläche ebenfalls 3 ha pro Antrag, wobei bisher schon teilnehmende Antragsteller mit bestehenden Uferrandstreifen, deren Bewilligung 2022 ausläuft, von dieser festen Obergrenze ausgenommen werden sollen. Diesen Antragstellern soll, sofern die Antragsfläche mehr als 3 ha umfasst, eine Bewilligung bis maximal zum Umfang der bisher bewilligten Uferrandstreifenflächen ausgesprochen werden können, teilt das MLV mit.

Dem Ministerium zufolge konnten in diesem Jahr für folgende Agrarumweltmaßnahmen erstmalig Förderanträge für die neue EU-Förderperiode gestellt werden: Vielfältige Kulturen mit großkörnigen Leguminosen, Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge, Anlage von Uferrandstreifen, Anlage von Erosionsschutzstreifen, Buntbrachen, Anbau mehrjähriger Wildpflanzenmischungen und Getreideanbau in weiter Reihe.