Aus für Werkverträge

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Die Bundesregierung zieht tiefgreifende Konsequenzen aus den zahlreichen Corona-Infizierungen bei Beschäftigten der Fleischindustrie. Am Mittwoch vergangener Woche wurden vom Bundeskabinett Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Zentrales Element der Eckpunkte ist ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen für das Schlachten und die Verarbeitung. Dies soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Das Schlachten und Verarbeiten von Fleisch ist dann nur noch mit eigenen Beschäftigten des Betriebes zulässig. Das teilte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am Mittwoch vergangener Woche in Berlin nach dem entsprechenden Kabinettsbeschluss mit.

Nicht betroffen sind Betriebe des Fleischerhandwerks oder kleine Bio-Schlachthöfe auf dem Land. Die Arbeitszeit soll zukünftig digital erfasst werden. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen die Arbeitszeitvorschriften wurde zudem von 15 000 auf bis zu 30 000 € verdoppelt. Darüber hi­naus muss sich die Fleischindustrie auf verstärkte Kontrollen einrichten.

„Wir haben strukturelle Probleme in der Fleischindustrie, deshalb ist der Gesetzgeber gefragt“, erklärte Heil vor der Presse in Berlin. Das bisherige System der Sub-Sub-Sub-Unternehmen sei von Behörden und anderen nicht mehr nachzuvollziehen, weshalb mit Missständen „aufgeräumt“ werden müsse. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Branche hätten „nicht getragen“, so der SPD-Politiker.

Kritik gab es natürlich aus der Branche. Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) sprach von „einer willkürlichen Diskriminierung“ der Fleischbranche. Es bleibe abzuwarten, wie das Verbot der Werkverträge in einem Gesetz umgesetzt werden soll und ob eine solche Regelung überhaupt Bestand haben könnte, so der VDF. Zuvor hatte der Verband einen 5-Punkte-Plan vorgelegt, wie die in der Kritik stehenden Arbeits- und Unterbringungsbedingungen für die oft aus Osteuropa stammenden Vertragsarbeiter aussehen könnten (siehe LZ 21-2020, S. 11). Nach Einschätzung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) ist das Verbot von Werkverträgen nicht zielführend. Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge sagten nichts über die Arbeitsbedingungen aus. Durch den Zwang, nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, würde die Fleischbranche einseitig benachteiligt.

Die LZ meint: Die Fleischbranche ist aufgrund der jüngsten Entscheidung der Politik nun gefordert. Fakt ist, dass dadurch viele Schlachtereien in Deutschland schließen werden müssen. Aber wo werden dann zukünftig die Tiere geschlachtet? In wie viel Kilometer Entfernung liegen dann die Schlachthöfe? Und wie sieht es bei langen Transportstrecken mit dem Tierwohl aus? Davon kann dann wohl keine Rede mehr sein. Dies dürfte aber weder die Politik noch der Verbraucher wollen. el