Ausnahmen für Begrünungspflicht

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Die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA) hat Ausnahmen von der Begrünungspflicht im Rahmen der neuen Vorschriften zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2023 bis 2027 gefordert. Wie die Branchenvertretung am Mittwoch vergangener Woche in Berlin erklärte, muss eine gezielte Bekämpfung von Durchwuchskartoffeln vor allem bei leichteren Böden und später Ernte aus phytosanitären Gründen ermöglicht werden. Dazu sollten alle Bearbeitungsmöglichkeiten in Kombination mit den immer selteneren Frosttagen genutzt werden können. Die im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans angestrebte Winterbegrünung vom 1. Dezember bis zum 15. Januar des Folgejahres wäre dabei kontraproduktiv. Außerdem sei auf schweren Böden eine Herbst- beziehungsweise Winterfurche vor dem Anbau von Kartoffeln nötig. Der UNIKA-Vorsitzende Olaf Feuerborn betonte, dass die konventionell und ökologisch wirtschaftenden Kartoffelanbauer alle Optionen nutzen müssten, um im Sinne eines integrierten Anbaus phytosanitären Problemen vorzubeugen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die Durchwuchskartoffeln.