Verwaltungskostendeckel soll gelockert werden
Für die Landwirtschaft wird der größte Giftzahn im Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Stabilisierungsgesetz) aller Voraussicht nach gezogen. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Ausnahmeregelung für die landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bei der geplanten Deckelung der Verwaltungskosten verständigt. Danach gelten künftig für die LKK weniger strenge Vorgaben für die Reduzierung ihrer Verwaltungsausgaben als für die übrigen Kassen. Das Gesetz wurde vergangene Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Größerer Handlungsspielraum
Zwar muss auch die LKK nach dem Gebot der Sparsamkeit wirtschaften. Die gefundene Regelung erlaubt ihr jedoch einen größeren Handlungsspielraum als den übrigen Kassen. Gerechtfertigt wird das durch die organisatorischen und finanziellen Verflechtungen innerhalb der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Im kommenden Jahr dürfen die Verwaltungsausgaben der LKK maximal 8 % über denen des Jahres 2024 liegen, bevor dann in den Folgejahren der gelockerte Deckel greift. Nach Einschätzung der SVLFG sind mit dem gefundenen Kompromiss Befürchtungen zunächst vom Tisch, die Verwaltungskostenvorgabe werde Leistungsangebote im Bereich der Prävention gefährden.
Klarstellungen soll es zum einen hinsichtlich der vorgesehenen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze geben, die nur in der höchsten Beitragsklasse der landwirtschaftlichen Krankenversicherung wirken soll. Zum anderen werden die Regelungen zur Familienversicherung präzisiert. Danach erhebt die LKK für Ehegatten einen Zuschlag auf den jeweiligen Beitragssatz in Höhe von 2,5 Prozentpunkten.
AgE
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