Ausschüsse schließen Beratung zum Insektenschutzpaket ab

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Der Weg für die Verabschiedung des Insektenschutzpakets ist frei. Der federführende Umweltausschuss und der Ernährungsausschuss des Bundestages schlossen am Freitag vergangener Woche ihre Beratung zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Zuvor hatte sich die Agrarministerkonferenz (AMK) für die Einführung eines neuen Fördergrundsatzes Insektenschutz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ausgesprochen. Der Bund wird dafür 65 Mio. € im Jahr an frischem Geld zur Verfügung stellen. Zusammen mit rund 43 Mio. € an Kofinanzierungsmitteln der Länder werden damit zusätzlich jährlich rund 108 Mio. € als Erschwernisausgleich für Landwirte bereitstehen, deren Flächen in Natura-2000-Gebieten, für Grünland in Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebieten sowie in Gebieten im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie liegen und die von der Einschränkung bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln betroffen sind.

Förderfähig werden dem AMK-Beschluss zufolge zusätzliche Kosten und Einkommenseinbußen sein, die durch die betreffenden Bewirtschaftungsauflagen entstehen. Die Höhe der Unterstützung soll sich nach der aufgrund betrieblicher Daten objektiv ermittelten Durchschnittsbelastung der Betriebe bemessen, die diesen durch die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung entstehen. Dadurch soll verhindert werden, dass auf die Landwirte zusätzliche Bürokratielasten zukommen. Die Annahme dieser AMK-Empfehlung war Voraussetzung dafür, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes zustimmt. Dagegen wird der von der Unionsfraktion geforderte gesetzliche Ausgleichsanspruch im Pflanzenschutzrecht nicht kommen. Das war auch der Kern der Verständigung, die Union und SPD zur Mitte vergangener Woche in langwierigen Verhandlungen erzielt hatten. Der Bundestag wird das Dritte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nun voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause beschließen.

AgE