Die Stickstoffdüngebeschränkungen in den von der niedersächsischen Regierung ausgewiesenen roten Gebieten werden nicht ausgesetzt. Das stellte eine Sprecherin vom Landwirtschaftsministerium in Hannover im Nachgang zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Oldenburg (die LZ berichtete) klar. Das Aussetzen der Landesdüngeverordnung als Ganzes – beziehungsweise des Vollzugs der Verordnung – „ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich“, so die Sprecherin. Sie erteilte damit der Forderung des Landvolks Niedersachsen nach einem Aussetzen eine klare Absage.
Zur weiteren Erläuterung hieß es, die Bundesländer hätten nach der Düngeverordnung (DüV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten des Bundes die Pflicht, die roten Gebiete auszuweisen. Die Gesetzesbindung der Verwaltung verpflichte diese zum Vollzug, solange die Landesdüngeverordnung wirksam sei.
Die Sprecherin wies außerdem darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen um eine Entscheidung in erster Instanz handle, die bisher noch nicht rechtskräftig sei. Jetzt gelte es, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, die derzeit noch nicht vorliege, und umfassend die rechtlichen und tatsächlichen Folgen zu prüfen. Das Gericht habe die Revision ausdrücklich zugelassen.
Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies hatte Anfang vergangener Woche mit Verweis auf das OVG-Urteil zu den roten Gebieten ein „zügiges und faires“ Handeln seitens der Politik angemahnt. Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte und Umweltminister Christian Meyer müssten auf die betroffenen Landwirte zugehen und die durch die gerichtlich beanstandete Gebietsausweisung hervorgerufenen Einschränkungen beim Düngen mit Stickstoff wenigstens aussetzen, verlangte Hennies.
AgE