Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat eine sogenannte Globalzustimmung für den Einsatz von Drittstaatsangehörigen, Asylbewerbern und Geduldeten als Helfer in der Landwirtschaft erteilt. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hervor. Die Regelung solle für den Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober 2020 gelten. Mit der Globalzustimmung könnten unbürokratisch weitere Arbeitskräfte für die Saisontätigkeit in der Landwirtschaft gewonnen werden.
Konkret gehe es um eine befristete deutliche Verfahrenserleichterung bei der Beschäftigungsaufnahme. Die BA muss ihre Zustimmung zur Arbeitsaufnahme nun nicht mehr in jedem Einzelfall erteilen. Die Arbeitskräfte könnten so schneller ihre Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.
Die Globalzustimmung gilt für
• Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung, bei denen das Asylverfahren nicht binnen neun Monaten unanfechtbar abgeschlossen ist,
• Asylbewerber, die sich seit drei Monaten gestattet im Bundesgebiet aufhalten,
• die Beschäftigung von Personen mit einer Duldung und für
• Drittstaatsangehörige, deren Aufenthaltstitel diese Beschäftigung nicht erlaubt.
Personen aus Drittstaaten, die derzeit wegen der Schließung von Hotels und Restaurants beschäftigungslos sind, könnten laut BMEL damit ohne erneute Zustimmung der Arbeitsagentur bis Ende Oktober 2020 eine Beschäftigung in der Landwirtschaft aufnehmen.