Am 30. Juni 2016 endet die Rückmeldefrist für die Nachbauerklärung Herbst 2015/Frühjahr 2016. Daran hat die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erinnert und darum gebeten, die Nachbauerklärungen fristgerecht per Post oder online unter www.stv-bonn.de einzureichen. Nach Angaben der STV dürfen Landwirte im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen; dazu gehörten die rechtzeitige Zahlung der Nachbaugebühren und die Auskunftserteilung nach ordnungsgemäßer Aufforderung. Die Zahlungspflicht bestehe unabhängig davon, ob zuvor ein Auskunftsersuchen der STV beantwortet oder von dieser eine Zahlungsaufforderung verschickt worden sei. Die gerechte Entlohnung der Züchtungsleistung und ein fairer Saatgutmarkt seien die Voraussetzungen dafür, dass Landwirte auch in Zukunft von leistungsstarken Sorten profitierten und bestes Saatgut als Betriebsmittel einsetzen könnten. (www.stv-bonn.de)