Bauen beschleunigen

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Die Landesregierung von NRW will einen Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in den Bundesrat einbringen. Wie das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium am Mittwoch der Vorwoche mitteilte, soll sich das Plenum am 11. Februar mit der Initiative befassen. Betriebe würden oftmals ausgebremst, erläuterte Ministerin Ursula Heinen-Esser. Der Umbau zu mehr Tierwohl soll mit der Initiative einfacher werden. Heinen-Esser fordert, flankierend zur nordrhein-westfälischen Bundesratsinitiative den Tierwohlprozess auch auf Bundesebene voranzubringen. Der Bund müsse die vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt umsetzen, um den tierhaltenden Betrieben Zukunftsperspektiven und die notwendige Planungssicherheit zu geben.

Kernstück des Düsseldorfer Entwurfs ist ein eigenständiges Tierwohlgesetz. Damit soll eine Grundlage für eine einheitliche und rechtsübergreifende Definition und Auslegung des Begriffs Tierwohl geschaffen werden. Flankierend sollen Ergänzungen im Baurecht und Anpassungen im Naturschutzrecht vorgenommen werden. Vorgesehen ist eine generelle und tierartübergreifende Öffnungsklausel für Tierwohlställe. Ferner sollen Altställe, die nicht mehr für die Tierhaltung genutzt werden, nach sieben Jahren ihre Betriebserlaubnis verlieren und damit nicht mehr als aktiv geführtes Stallgebäude gelten. Das würde Entlastung bei der immissionsschutzrechtlichen Vorlastberechnung und damit Entwicklungspotenzial für verbleibende Betriebe schaffen. Im Naturschutzrecht soll bei der behördlichen Abwägung künftig auch das Tierwohl stärker Berücksichtigung finden, allerdings ohne einen automatischen Vorrang.

Die das Immissionsschutzrecht betreffenden Hindernisse sollen nach Angaben des Leiters der Projektgruppe Nutztierstrategie im Ministerium, Prof. Friedhelm Jaeger, auf Bundesebene aus dem Weg geräumt werden. Ein Bundesratsverfahren sei dafür nicht geeignet. Es drohe der Verlust der heimischen Sauenhaltung. Die Fristen für die vorgeschriebenen Umbauten liefen; die vorgesehenen Fördermittel würden jedoch nicht abgerufen, weil die Baugenehmigungen fehlten. Laut Prof. Alexander Schink, ehemals NRW-Agrarstaatssekretär und heute für die Kanzlei Redeker Sellner Dahs tätig, geht es nicht darum, Erleichterungen für eine Vergrößerung von Ställen oder Tierbeständen zu erreichen. Die bisherige Struktur der jeweiligen Tierhaltung solle erhalten bleiben.

Der Vorsitzende des Fachausschusses „Schwein“ des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Wilhelm Hellmanns, bezeichnete die fehlenden Baugenehmigungen als „größte Hürde“ für mehr Tierwohl. Der Staat müsse endlich genehmigungsrechtliche Spielräume schaffen, damit Landwirte und insbesondere Sauenhalter überhaupt noch neue Ställe bauen könnten. Der grundsätzliche Wille zu „gewaltigen Veränderungen“ sei vorhanden; diese Chance müsse genutzt werden. Der Aufbruch sei aber zum Scheitern verurteilt, wenn die Politik nicht zügig Perspektiven für die Sauenhalter eröffne. AgE