„Bauernmilliarde“ steht – Anträge bis 11. Januar

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Kurz vor dem Jahreswechsel herrscht endgültig Klarheit über die Verwendung der sogenannten „Bauernmilliarde“. Das Geld fließt in drei neue Fördertöpfe: Kernstück ist hierbei das 816 Mio. € schwere „Investitionsprogramm Landwirtschaft“. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will mit dem Geld in den nächsten vier Jahren einen „Technikschub“ für eine klimaschonende Außenwirtschaft und Gülleausbringung auslösen, wie sie bei der Vorstellung des Programms am Donnerstag vergangener Woche mitteilte. Weitere 44 Mio. € sollen für Projekte zur Erprobung digitaler Technik auf dem Acker zur Verfügung gestellt werden. Mit den restlichen 140 Mio. € sollen zusätzliche Maßnahmen zum Insektenschutz innerhalb der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) finanziert werden.

Zu Beginn des Jahres hatte der Koalitionsausschuss auf Drängen des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder beschlossen, der Landwirtschaft zusätzlich 1 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, die schnell als „Bauernmilliarde“ firmierten. Ab dem 11. Januar können bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Online-Anträge auf Investitionszuschüsse im Rahmen des neuen „Investitionsprogramms Landwirtschaft“ gestellt werden.

Die Rentenbank wies ausdrücklich da­rauf hin, dass vor dem Stichtag 11. Januar eingehende Anträge nicht berücksichtigt würden. So soll Chancengleichheit unter allen Antragsstellern gewahrt werden, sollte es einen Ansturm auf die Zuschüsse des Bundes geben. Investiert werden darf erst dann, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Förderfähig über das neue „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ sind nach Angaben der Rentenbank Investitionen in umwelt- und ressourcenschonender Technik. Das können Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sein, aber auch bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern oder Anlagen zur Gülleseparation. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt dabei 10 000 €.

Insgesamt darf der Zuschuss 40 % der Investitionssumme bis maximal 500 000 € je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben im Geltungszeitraum der Richtlinie nicht überschreiten. Die übrigen 60 % müssen über einen Programmkredit der Landwirtschaftlichen Rentenbank finanziert werden. Mehrfachanträge innerhalb der vier Jahre Laufzeit sind bis zur Investitionsobergrenze von 2 Mio. € pro Landwirt möglich. Auch Lohnunternehmer und Maschinenringe können von der Bauermilliarde profitieren: Hier gibt es als Zuschuss 10 % der Investitionssumme bis maximal 200 000 €. AgE