Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe umbauen oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, dürfe nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.