Bauministerium will Stallumbau erleichtern

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Der Stallumbau zu Tierwohlzwecken soll bauplanungsrechtlich erleichtert werden. Das Bundesbauministerium hat dazu jetzt einen Vorschlag für eine Änderung des Baugesetzbuchs vorgelegt. Die vom Bauministerium erarbeitete Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen knüpft an die im vergangenen Jahr von der damaligen Großen Koalition beschlossenen Baurechtsänderungen zur Erleichterung des Umbaus für Sauen und Jungsauen an. Mit einer neuerlichen Änderung von § 245 a Baugesetzbuch soll erreicht werden, dass vor 2013 errichtete Ställe zu Tierwohlzwecken umgebaut werden dürfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Umbau laut Entwurf dazu dienen, die Anforderungen der im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannten Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Freiland oder Bio zu erfüllen. Außen vor bleibt die Haltungsform Stall+Platz. Im Zuge des Umbaus soll die Zahl der Tierplätze nicht erhöht werden dürfen. Zudem muss mit dem Umbau ein Wechsel der Tierart ausgeschlossen werden. Schließlich soll gewährleistet sein, dass weder die Grundfläche noch die Höhe des Stalls erweitert werden. Bei den Haltungsformen geforderte Auslaufflächen sollen allerdings nicht eingerechnet werden. Anstatt eines Umbaus soll ein Neubau zulässig sein, wenn die bestehende Anlage zurückgebaut wird und die genannten Bedingungen eingehalten werden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte die Vorlage als völlig unzureichend. Kritik kam auch von der Union.