Bayern erleichtert Entnahme

Foto: imago/imagebroker

Bayern hat die Entnahme von sogenannten Problemwölfen erleichtert. Laut der am Montag dieser Woche in Kraft getretenen neuen bayerischen Wolfsverordnung reicht für eine Entnahme bereits ein einziger Wolfsübergriff, bei dem ein Nutztier verletzt oder getötet wurde. Dabei ist nicht nachzuweisen, dass es sich bei dem für die Entnahme vorgesehenen Wolf um den tatsächlichen Angreifer handelt. Es reicht, dass das Tier in einem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem betreffenden Ereignis angetroffen wurde. Eine weitere Entnahmevoraussetzung ist, dass sich der Übergriff in einem Gebiet ereignet hat, in dem Herdenschutz nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Auch die Annäherung von Wölfen an Menschen kann, sofern keine Vergrämung möglich ist, eine Entnahme nach sich ziehen. Mit der Prüfung der Entnahmevoraussetzungen ist per Verordnung nun nicht mehr die Bezirksregierung, sondern die jeweilige Untere Naturschutzbehörde betraut. Sind die Voraussetzungen gegeben, bestimmt sie die zu ergreifenden Maßnahmen und die zur Ausführung berechtigten Personen.

Die Fraktionen der Grünen und der SPD im Landtag bezweifelten laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) den rechtlichen Bestand der Verordnung und warfen der Landesregierung vor, mit der Neuregelung Wahlkampf zu betreiben. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) kritisierte, dass den heimischen Tierhaltern mit der Verordnung nicht geholfen werde. Vielmehr würden sie im „falschen Glauben gelassen, dass Abschüsse Herdenschutz ersetzen“.