Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am Montag dieser Woche eine Notfallzulassung zur Saatgutbehandlung von Zuckerrübensaatgut mit dem Mittel Cruiser 600 FS für Teile Nordrhein-Westfalens erteilt. Die Genehmigung gilt für eine Fläche von 40 000 ha ausschließlich für Hotspots in den der Anbaugebiete der Zuckerfabriken Euskirchen, Jülich und Appeldorn. Notfallzulassungen werden erteilt, sofern eine Gefahr nicht anders abzuwenden ist, informiert das BVL. Der Rheinische Rübenbauer-Verband (RRV) begrüßte die Entscheidung. Der Befall mit Viröser Rübenvergilbung habe sich dem Verband zufolge im rheinischen Rübenanbaugebiet in 2020 massiv ausgedehnt (die LZ berichtete). Laut RRV-Präsident Bernhard Conzen hätte eine weitere Ausbreitung zu erheblichen Ertrags- und Einkommenseinbußen geführt und „damit den rheinischen Rübenanbau existenziell bedroht“.
In der Vorwoche hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erklärt, dass sie eine pauschale Zulassung der Notfallbeizung von Zuckerrübensaatgut ablehnt. Entsprechende Forderungen von Agrarministern mehrerer Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen, erteilte die CDU-Politikerin am vergangenen Freitag noch eine Absage. Zur Begründung wies Klöckner darauf hin, dass das BVL lediglich für 120 Tage eine Zulassung aussprechen und keine Folgemaßnahmen für das darauffolgende Jahr erlassen könne. Die Zulassung für das Rheinland gilt nun vom 1. Januar bis zum 30. April 2021.
Die Notfallzulassung knüpft das BVL an eine Reihe von Auflagen, die dem Insektenschutz dienen sollen. So darf Saatgut nur in zertifizierten Einrichtungen behandelt werden. Die ausgebrachte Dosis darf 49,5 g/ha nicht überschreiten. Gewährleisten soll das eine verringerte Aussaatstärke und ein geringerer Mittelaufwand je Saatguteinheit. Anbaubegleitend ist ein Monitoring zur Beobachtung möglicher Umwelteffekte durchzuführen und es dürfen auf der Fläche keine blühenden Zwischenfrüchte ausgesät werden. Als Folgekultur dürfen nur Pflanzen angebaut werden, die für Bienen nicht attraktiv sind. Imker oder Bienensachverständige im Umkreis der Aussaatflächen sind zudem vor der Aussaat zu informieren. Außerdem hat sich das antragstellende Bundesland Nordrhein-Westfalen laut BVL verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass mit Cruiser 600 FS behandeltes Saatgut nur dort eingesetzt wird, wo dies zur Abwehr großer Schäden im Rübenanbau notwendig ist. ds/AgE