Schweine müssen beschäftigt werden. Metall- und Futterketten sowie Kunststoffspielzeuge werden als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr anerkannt. Um die Tiere zu beschäftigen, werden innovative Spielzeuge benötigt. Prof. Steffen Hoy von der Universität Gießen stellt getestete Materialien vor.
Nach der novellierten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vom 1. August 2021 müssen Schweine jederzeit Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial erhalten. Als Material zur Beschäftigung können Stroh, Heu, Torf, Sägemehl, Luzerneheu, Maissilage, Hobelspäne, Pellets aus organischem Material oder eine Mischung dienen. Auch Holz, Jutesäcke, Baumwollseile und Papier(-schnitzel) erfüllen die Anforderungen.
Das Beschäftigungsmaterial muss untersuchbar, bewegbar, veränderbar und natürlich organisch und faserreich sein. Metall- und Futterketten sowie Kunststoffspielzeuge werden demzufolge als alleiniges Beschäftigungsmaterial nicht mehr anerkannt. Um die Tiere zu beschäftigen und möglichst auch vom gegenseitigen Schwanzbeißen abzuhalten, werden innovative Spielzeuge benötigt. Die Aufgabe besteht darin, Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln, die für die Schweine interessant, aber zugleich auch robust, preisgünstig und wartungsarm sind. Daher wurden mehrere Spielgeräte gebaut, die den Vorgaben der TierSchNutztV entsprechen, und an der Universität Gießen getestet.
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