Gemeinsamer Entwurf zur Neuregelung des Düngerechts
Ein einzelbetrieblicher Ansatz für eine Bilanzierung von Nährstoffen im Rahmen des Düngerechts ist nicht vom Tisch. Das hat das Bundesumweltministerium auf Nachfrage bestätigt. „Für die im Koalitionsvertrag zugesagten Ausnahmen von den strengeren Düngeregelungen in den roten Gebieten brauchen wir ein geeignetes Instrument“, erklärte ein Sprecher des Ressorts gegenüber dem Nachrichtendienst Agra-Europe. Dafür enthalte der vorliegende Änderungsentwurf zum Düngegesetz die entsprechende rechtliche Grundlage. Das Bundesumweltministerium sei sich mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) einig, „dass wir beim Gewässerschutz keine Abstriche machen dürfen“.
Außer Frage steht für das Umweltressort die Notwendigkeit eines Monitorings: „Wir brauchen außerdem ein funktionierendes Monitoringsystem, um Erleichterungen für die besonders wasserschonenden Betriebe überhaupt schaffen zu können.“ Das sei ein wichtiges Anliegen, das zu Recht Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden habe.
Mit dem knapp 40-seitigen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes“ sollen mit dem § 11a die bisherigen Regelungen zur Stoffstrombilanzierung gestrichen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte die Stoffstrombilanzverordnung bereits im vergangenen Sommer aufgehoben und damit ein Anliegen aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD umgesetzt. Eingeführt werden sollen Regelungen über ein Wirkungsmonitoring zur Düngeverordnung. In den Verhandlungen zur Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hatte die damalige Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission zugesagt, mit einem bundesweiten Monitoring die Wirksamkeit der Düngeverordnung auf den Prüfstand zu stellen. Dazu bedarf es einer flächendeckenden Berichterstattung. Für die sollen nunmehr mit einem neuen § 12a die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Einzelheiten für ein erweitertes Monitoring sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden.
AgE