Bewegungs- und Freilaufbuchten im konventionellen Betrieb

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Mit dem Inkrafttreten der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021 müssen auf vielen Sauenbetrieben grundlegende Anpassungen der Stallungen vorgenommen werden. Losgelöst von der angespannten Verdienstsituation in der Sauenhaltung bereitet das auf vielen Betrieben aktuell einiges Kopfzerbrechen. Reinhard Schulte-Sutrum, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, stellt anhand von zwei Betriebsbeispielen praxiserprobte Lösungen vor.

Neben der Gruppenhaltung im Deckzentrum mit 5 m²/Sau in der ersten Woche bis zum Belegen der Sauen betrifft die Verordnung besonders die Umgestaltung der Abferkelbereiche auf Bewegungsbuchten, freies Abferkeln oder auch eine Gruppenhaltung mit flexibleren Raumgestaltungen, wenn auch erst nur für Neu- und Umbauten. Explodierende Baukosten, weitere Anforderungen rund um die Neugenehmigung, dazu noch nicht endgültig geklärte Förderbedingungen und nicht zuletzt mangelnde Praxiserfahrungen mit neuen Verfahren lassen viele Betriebe zögern, bereits jetzt vor Ablauf der Frist für alte Ställe im Jahr 2036 aktiv zu werden.

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