Die Agrarumweltmaßnahme „Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge“ ist eine gesamtbetriebliche Maßnahme. Was bei dieser Maßnahme zu beachten ist, erklärt Lars Riewenherm, Landwirtschaftskammer NRW.
Für die Teilnahme an dieser Agrarumweltmaßnahme (AUM) müssen alle Ackerschläge des Betriebs kleiner als 5 ha sein. Einige Betriebe erfüllen diese Vorgabe aufgrund der Flächenstruktur bereits automatisch. Wenn größere Flächen bewirtschaftet werden, so werden diese unterteilt. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass Ackerschläge, die mit der gleichen Hauptfruchtart bewirtschaftet werden, durch Brachen geteilt werden.
Flächen teilen
Die zur Teilung der Ackerschläge genutzten Streifen oder Flächen müssen eine Mindestgröße von 0,1 ha aufweisen, unterliegen aber keiner Mindestbreite oder -länge. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, unmittelbar nebeneinanderliegende Ackerflächen eines Feldblocks mit unterschiedlichen Hauptfruchtarten zu bewirtschaften.
Gefördert wird die Maßnahme mit einer Prämie von 35 €/ha und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 €/Jahr. Dementsprechend können Betriebe mit einer förderfähigen Ackerfläche von mehr als 14,29 ha die Maßnahme umsetzen. Brachen werden nicht mit eingerechnet.
Ökologische Vorteile
Die durch die Maßnahme entstehende klein strukturierte Bewirtschaftung der Flächen bietet ökologische Vorteile, von denen viele Arten profitieren. Wertvolle Randstrukturen und Grenzflächen werden erweitert und bieten so Lebensraum für Insekten- und Vogelarten. Zudem schaffen die zur Teilung der Schläge angelegten Brachen Lebensraum und Wanderkorridore für eine Vielzahl von Offenlandarten.
Auch der Anbau unterschiedlicher Kulturen bietet durch die verschiedenen Anbau- und Erntezeiträume und das unterschiedliche Management einen vielfältigeren Lebensraum unter anderem für den Feldhasen oder das Rebhuhn.
Vorstellung Agrarumweltmaßnahmen
In einer Reihe möchten wir Ihnen die verschiedenen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) vorstellen. Hierbei handelt es sich um Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie bieten Ihnen die Möglichkeit, sich für einen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum für eine entsprechende Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen zu entscheiden und dabei eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Umwelt und das Klima zu schützen, die biologische Vielfalt zu fördern und die Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern.
Wenn Sie Interesse an einer der AUM oder weiteren Fördermaßnahmen haben, kontaktieren Sie gerne die Biodiversitätsberatung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen rund um biodiversitätsfördernde Maßnahmen und die jeweilige Ansprechperson in Ihrer Region finden Sie unter www.biodiversitaet-nrw.de.