BHV1-Nachweis: Beihilfe zu Unter­suchungen von Tankmilchproben

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Die Tierseuchenkasse NRW übernimmt neben den rechtlich vorgeschriebenen BHV1-Routineuntersuchungen zusätzlich in Gebieten mit BHV1-Verdachtsfällen oder Ausbrüchen – derzeit die Kreise Borken, Heinsberg, Kleve, Steinfurt, Wesel und Viersen sowie die Städteregion Aachen – für beihilfeberechtigte Rinderhalter die Kosten für notwendige zusätzliche Untersuchungen auf BHV1 in den staatlichen Untersuchungseinrichtungen NRW nach Vorgaben des erlassenen „Leitfadens zur Prävention von BHV1-Infektionen in Gebieten mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchrisiko“ des zuständigen Ministeriums in NRW.

 

In diesen Risikogebieten möchte die Tierseuchenkasse NRW darüberhinausgehende, freiwillige Präventionsmaßnahmen unterstützen, um einen Seucheneintrag frühzeitig zu erkennen und eine Weiterverbreitung zu vermeiden.

 

Die Beihilfe zu den Untersuchungskosten von BHV1-Sammelmilchen wird im oben genannten Risikogebiet deshalb auf bis zu maximal einer monatlichen Untersuchung ausgeweitet. Das heißt je Betrieb kann die Untersuchung einmal im Monat über die Beihilfe der Tierseuchenkasse NRW abgerechnet werden. Die Entnahmekosten trägt der Tierhalter selbst. Die Übernahme der Kosten für Handelsuntersuchungen ist ausgeschlossen.

 

Jan Willem Werdeling, Tierseuchenkasse NRW