BHV1: VG Aachen bestätigt Tötungsanordnung

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Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Urteilen vom 24. März 2020 zwei Klagen von Landwirten abgewiesen, mit denen diese sich gegen die Anordnung der Tötung ihres gesamten Rinderbestands (170 bzw. 520 Rinder) gewehrt haben. Nach Angaben des Gerichts wurden die Abweisung der Klagen heute den Beteiligten zugestellt. Gestützt wurden die im Mai beziehungsweise im Juli 2019 durch die Städteregion Aachen verfügten Tötungsanordnungen auf den zuvor bei Routineuntersuchungen erbrachten Nachweis von Antikörpern gegen den Bovinen Herpesvirus Typ 1 (sog. Rinderherpes) in den Ställen der Kläger mit einem Durchseuchungsgrad von jeweils über 80 %.

Zur Begründung hat das Gericht eigenen Angaben zufolge im Wesentlichen ausgeführt, die Tötungsanordnungen „seien rechtmäßig auf der Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes und der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 erlassen worden“. Weiterhin führt das Gericht aus, die Anordnungen dienten der Vorbeugung vor einer weiteren Verbreitung im eigenen Bestand der betroffenen Landwirte sowie der umliegenden Rinderbestände und der generellen Bekämpfung des Rinderherpes. Dass die Seuchenbekämpfung und der damit verbundene Status als virusfreies Gebiet nach EU-Recht zu Handelserleichterungen für Rinderzüchter führe, stelle die Erforderlichkeit der Anordnungen nicht in Frage. Mildere Maßnahmen seien nicht ersichtlich.

Aktenzeichen: 6 K 1925/19 und 6 K 2365/19