Biodiversität braucht Bauern

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GAP und Wiederherstellungsverordnung sollten verzahnt werden

 

Für eine enge Verzahnung der künftigen Gemeinsamen Agrar­politik (GAP) mit der EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) sprechen sich der Wissenschaftliche Beirat für Biodiversität und Genetische Ressourcen (WBBGR) beim Bundeslandwirtschaftsministerium und der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) aus. „Die GAP 2028 bis 2034 sollte als Chance für die Wiederherstellungsverordnung verstanden und genutzt werden“, heißt es in einem Gutachten, das beide Räte am Dienstag vergangener Woche in Berlin vorgelegt haben. Darin kritisieren die Expertengremien den Vorschlag der EU-Kommission, in der neuen Förderperiode keine bindenden Finanzvorgaben mehr für Umweltausgaben zu machen. Eine stabile und auskömmliche Finanzierung sei jedoch essenziell, wenn die Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung primär auf freiwilliger Basis erfolgen solle. In der GAP-Förderung müsse es daher einkommenswirksame Anreizkomponenten geben. Deswegen sei bei der Ausgestaltung der neuen GAP-Förderperiode ein verbindliches Mindestbudget auf europäischer Ebene für umwelt­bezogene Zahlungen festzulegen, fordern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

 

Die beiden Räte plädieren für eine agrarräumlich angepasste Förderung innerhalb der GAP. So könnten regionalisierte Prämienhöhen, eine Ergebnisorientierung und kooperative Ansätze einen richtungsweisenden Beitrag leisten, um die Ziele der Wiederherstellungsverordnung zu erreichen. Notwendig sei dabei, die finanziellen Mittel auf wirksame Agrar­umweltmaßnahmen zu konzentrieren: „Bei geeigneter Programmierung und Umsetzung können Agrar­umwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) effektiv umweltfreundliche landwirtschaftliche Praktiken fördern und damit zum Erhalt oder zur Wiederherstellung von Lebensräumen beitragen.“

 

Der Wissenschaftliche Beirat Biodiversität und der Sachverständigenrat betonen in ihrem Gutachten ausdrücklich den Zusammenhang zwischen der Zukunft der Landwirtschaft und dem Erhalt der biologischen Vielfalt „Schädlingsregulation sowie Nährstoff- und Wasserkreisläufe sind für die Nahrungsmittelproduktion und damit für die Ernährungssicherung sowie für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit land­wirtschaftlicher Betriebe von entscheidender Bedeutung“, so WBBGR und SRU. Beide Räte verwahren sich zugleich gegen eine wachsende Kritik an der Wiederherstellungsverordnung. Sie ist aus deren Sicht „eine notwendige Reaktion auf den anhaltenden Biodiversitätsverlust“.

 

AgE