Biodiversität fördern

Foto: Janine Fuchs

Stehen gelassene Grasstreifen oder auch Teilflächen auf Grünland sind Rückzugsräume für Tiere nach der Mahd. Landwirtschaftliche Betriebe können sogar eine ­Förderung für diese per Öko-Regelung 1d erhalten.

 

Altgrasstreifen oder -flächen im Sinne der Öko-Regelung 1d sind Dauergrünlandflächen, die für eine Vegetationsperiode bis September temporär nicht genutzt werden. Sie erhöhen die Strukturvielfalt in der Landschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität. Sie sind eine Nahrungsgrundlage für Insekten, Vögel und Amphibien. ­Außerdem ist es durch die verspätete Nutzung für seltene und spät blühende Pflanzen möglich, Samen zu bilden.

 

Die Altgrasstreifen oder -flächen werden in Dauergrünlandflächen angelegt und bei der Bewirtschaftung ausgespart. Für die Fördermaßnahme müssen sie mindestens 0,1 ha groß sein. Ein Betrieb, der an dieser Maßnahme teilnehmen möchte, muss mindestens 1 bis maximal 6 % seiner gesamten Dauergrünlandflächen als Altgrasstreifen/-flächen anlegen. Es können bis zu 1 ha als Streifen oder Flächen in der höchsten Förderstufe von 1 000 € eingebracht werden. Das gilt auch, wenn die förderfähige Obergrenze von 6 % des Gesamtdauergrünlands überschritten wird. Außerdem ist pro Schlag ein Maximum von 20 % der Fläche einzuhalten.

 

Ab dem 1. September des Antragsjahres darf eine Schnittnutzung mit Abfuhr des Mahdguts oder eine Beweidung erfolgen. Eine Zerkleinerung und ganzflächige Verteilung des Aufwuchses – zum Beispiel Mulchen – ist nicht erlaubt. Hinweis: Ab diesem Jahr unterliegt der Altgrasstreifen wieder einer zweijährigen Mindesttätigkeit. Der Bewuchs kann also über den Winter stehen bleiben und so wertvollen Rückzugsraum für Wildtiere bieten. Im Unterschied zu den Altgrasstreifen im Sinne der geförderten Öko-Regelung 1d erzielt die nicht geförderte Staffelmahd, bei der bei jedem Schnitt Teilbereiche ungemäht bleiben, ebenfalls positive ökologische Wirkungen.

 

Wer mehr über den Altgrasstreifen, die Staffelmahd oder über weitere biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Agrar­landschaft erfahren möchte, findet Infos dazu auf der Website www.biodiversitaet-nrw.de.

 

Landwirtschaftskammer NRW