Nachdem Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche. Seit September 2015 werden in Frankreich wieder Blauzungenfälle des Typs BTV-8 festgestellt. Die ersten Fälle in Deutschland sind Ende 2018 in Baden-Württemberg aufgetreten und seit Januar 2019 auch in Rheinland-Pfalz. Nach einer Risikoanalyse des Friedrich-Löffler-Instituts besteht für Nordrhein-Westfalen eine Infektionsgefahr.
Da die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit eine Infektion der Tiere und insbesondere die Erkrankung verhindern kann, wird dringend angeraten, die Tiere per Impfung zu schützen. Eine landesweite Impfung in den Jahren 2008 bis 2012 war erfolgreich, sodass bis heute keine neuen BTV-8-Fälle mehr aufgetreten sind und alle Restriktionen aufgehoben werden konnten. Wegen der Ausbrüche in Rheinland-Pfalz wurden auch in NRW Restriktionsgebiete eingerichtet.
Aufgrund der aktuellen Seuchengefahr hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse folgende Beihilfen beschlossen:
· Beihilfe zu den Impfstoffkosten zur Bekämpfung der BTV 8 bei Rindern
· Höhe der Beihilfe: 1 € je Impfdosis/Rind
· Voraussetzungen für die Gewährung der Beihilfe sind:
· Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen der tierseuchenrechtlichen Vorgaben
· Eintragung der Impfung in HIT durch den Tierarzt
· Abrechnung der Impfung über die HIT-Impfliste durch den Tierarzt
· Impfung der Rinder im Bestand nach Vorgabe der Impfstoffhersteller
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Voraussetzungen kann die Beihilfe von der Tierseuchenkasse versagt werden, bereits gezahlte Leistungen für die Impfung können zurückgefordert werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kosten für die Impfdurchführung, den HIT-Eintrag oder eventuell auftretende Impfschäden weder entschädigungs- noch beihilfefähig sind. Die Abrechnung der Beihilfe mit den Tierärzten erfolgt analog der BVD-Impfstoffkostenbeihilfe. Die Beihilfe kann ab sofort in Anspruch genommen werden.
Tierseuchenkasse NRW