In einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen worden. Das teilte das Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz am vergangenen Freitag mit. Das Ergebnis wurde durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Es ist der erste Nachweis dieser Tierseuche im Nachbarbundesland seit Mai 2009. Ganz Rheinland-Pfalz wurde inzwischen zum Restriktionsgebiet erklärt. Davon betroffen sind auch Teile der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Hessen, so das Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz.
Vor Redaktionsschluss wurde bekannt, dass das Restriktionsgebiet in NRW den Kreis Euskirchen, die Städteregion Aachen, den Kreis Düren, den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesstadt Bonn, die Stadt Köln und den Kreis Heinsberg mit den Städten Übach-Palenberg und Geilenkirchen erfassen soll. Die Sperrgebietsverfügung erfolgt durch die jeweilige Kreisveterinärbehörde. Für ein Restriktionsgebiet gelten Einschränkungen beim Handel mit lebenden Wiederkäuern.
Eine Übersicht mit Regelungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus der Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands sowie innerhalb des Sperrgebiets können Interessierte unter www.rlv.de nachlesen. Im Hinblick auf die Frage einer Impfung bereiten sich inzwischen verschiedene Firmen auf die Lieferung von Blauzungen-Impfstoff vor, interessierte Tierhalter sollten sich daher mit ihrem Hoftierarzt abstimmen.
Im Übrigen gilt, dass jeder, der im Sperrgebiet für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere hält – also alle Wiederkäuerarten wie Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer in Gehegen -dies unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen muss, sofern noch nicht geschehen. ah