Letzte Handelsbeschränkungen fallen aber frühestens am 11. April
Brandenburg hat damit begonnen, die mit der Maul- und Klauenseuche (MKS) verbundenen Restriktionen schrittweise aufzuheben. So wurde die Schutzzone, die in einem Radius von 3 km rund um die Ausbruchstelle in Hönow eingerichtet worden war, am Dienstag vergangener Woche in eine Überwachungszone umgewandelt. Das hat Landesveterinär Dr. Stephan Nickisch mitgeteilt. Für die in dem Gebiet ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe bedeute das eine Lockerung des Kontrollregimes, erläuterte Nickisch. Allerdings seien Tiertransporte von Klauentieren aus der nun eingerichteten Überwachungszone hinaus oder in diese hinein weiter untersagt.
Die nun erfolgte teilweise Aufhebung der Restriktionen begründete Nickisch mit den von der Europäischen Union festgelegten Fristen. Demnach könne eine Schutzzone frühestens 15 Tage nach der amtlichen Abnahme der Desinfektion des betroffenen Bestands in eine Überwachungszone überführt werden. Die gesamte, einen Radius von 10 km umfassende Überwachungszone könne 30 Tage nach der amtlichen Abnahme der vorläufigen Reinigung und Desinfektion aufgehoben werden, im aktuellen Fall also frühestens am 25. Februar. Um allerdings den internationalen Richtlinien für die Erlangung des Status „MKS-frei“ zu entsprechen, müssten noch bis zum 11. April bestimmte behördliche Maßnahmen und Untersuchungen rund um den Ausbruchsbetrieb in einer verkleinerten Restriktionszone fortgeführt werden, erklärte der Landesveterinär. Die Gebiete außerhalb dieser Zone bekämen aber bereits zuvor den Status „MKS-frei“ zurück, weshalb der Handel dort dann auch nicht mehr beschränkt sei.
Die Lockerung der Restriktionen wegen der MKS in Brandenburg stimmen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir positiv, was eine Regionalisierung des Handels angeht. „Ich bin zuversichtlich, dass wir auf dieser Basis auch bei den Verhandlungen mit Drittstaaten eine gute Ausgangsposition haben“, erklärte Özdemir.
AgE