Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ist erleichtert über das kurz vor Ende der Brexit-Übergangsperiode erzielte Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. „Die Vereinbarung ist auch für den Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft von hoher Bedeutung, da im Falle eines ‚No Deal‘ aus deutscher Sicht mit erheblichen Exportverlusten zu rechnen gewesen wäre – annähernd doppelt so hoch wie im Falle des jetzt geschlossenen Abkommens“, erklärte sie. Das Ausbleiben einer Einigung hätte sich insbesondere auf die deutschen Erzeuger, die vor allem Getreide-, Fleisch- und Milchprodukte verarbeiteten, negativ ausgewirkt. Unterdessen stimmten die EU-Mitgliedstaaten am Dienstag vergangener Woche der vorläufigen Anwendung der Brexit-Einigung zu. Das britische Unterhaus stimmte am Tag darauf zu. Somit konnte die Einigung zu Beginn des neuen Jahres zunächst in Kraft treten. Die finale Zustimmung durch Rat und Europaparlament sowie durch das Unterhaus des Vereinigten Königreichs soll in den kommenden Monaten erfolgen.
Klöckner wies auch darauf hin, dass das Vereinigte Königreich unter den Zielländern deutscher Agrarexporte den fünften Platz einnehme. Kern des Abkommens sei, dass auch künftig im Handel mit Großbritannien keine Zölle erhoben würden und keine Beschränkungen durch Quoten erfolgten. Nichtsdestoweniger bleibe beziehungsweise werde das Vereinigte Königreich mit dem neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ein Drittstaat; dies werde die Beziehungen zur EU in allen Bereichen „erheblich“ verändern, erklärte Klöckner. Für den Handel bedeute das einen erheblichen Anstieg der administrativen Kosten. Für Inspektionen, Grenzabfertigung und Transaktionskosten würden zusätzliche Kosten in Höhe von rund 10 % des Warenwerts erwartet, so Klöckner.