Brüssel droht erneut

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Die EU-Kommission droht wegen der Düngeverordnung Deutschland erneut mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das geht aus einem Schreiben des für Umwelt zuständigen Kommissars Virginijus Sinkevičius vom 24. Juni an Bundesumweltministerin Svenja Schulze und Agrarministerin Julia Klöckner hervor. Sinkevičius verweist darin auf das Urteil des EuGH vom Juni 2018. Einer der wesentlichen Schritte zur vollständigen Umsetzung dieses Urteils und der Nitratrichtlinie sei „die korrekte Bestimmung der belasteten Gebiete, auf die die verstärkten Maßnahmen Anwendung finden“ würden.

Kritik an den Ländern

Zwar sei mit der Düngeverordnung vom 3. November 2020 die Grundlage für eine „harmonisierte Methode zur Ausweisung dieser Zonen durch die Länder festgelegt“ worden. Seine Dienststelle hätte aber „bereits Bedenken hinsichtlich des Modellierungsansatzes“ geäußert. Eine erste Bewertung habe ergeben, dass „80 % der Überwachungsstellen im Ni-tratbericht mit Konzentrationen von mehr als 50 mg/l außerhalb der ausgewiesenen Gebiete liegen und 96 % der als eutroph eingestuften Überwachungsstellen außerhalb der ausgewiesenen Gebiete“. Bundeslandwirtschaftsminister Julia Klöckner stellte dazu klar, dass für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete die Länder verantwortlich seien.

Die von der EU-Kommission vorgebrachten Kritikpunkte richteten sich somit in erster Linie an die Länder. Sie müssten bei der Aufklärung mitwirken. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), vor allem wegen ihrer Klagen gegen Kommunen aufgrund zu hoher Stickoxidbelastungen in Städten bekannt geworden, bewertet die Kritik der EU als „eine erneute Klatsche für die Bundesregierung“. Sie fordert, dass die Bundesregierung unverzüglich handeln und ein Düngerecht vorgeben muss, „das den Schutz des Wassers … endlich sicherstellt“.

DUH bekräftigt Position

Erst wenige Tage zuvor hatte die Organisation vor dem Hintergrund eines Gutachtens des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ihre Position bekräftigt, wonach „Klagen der DUH gegen die Bundesregierung wegen der Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie sowie Klagen gegen die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nach wie vor wichtig und aktuell sind“.

ds