EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat die für ein Jahr geplante Aussetzung der Stilllegungs- und Fruchtwechselpflicht bestätigt. Er rechtfertigte via Twitter die Entscheidung damit, dass das globale Lebensmittelsystem aufgrund der illegalen Aggression Russlands gegen die Ukraine mit wachsenden Unsicherheiten konfrontiert sei. Außerdem sei nach den jüngsten kurzfristigen Prognosen mit einem Rückgang der Nahrungsmittelerzeugung in Europa aufgrund der lang anhaltenden Hitze- und Dürreperioden zu rechnen. Der Entwurf einer Durchführungsverordnung zur Aussetzung der Stilllegungs- und Fruchtwechselpflicht sollte am Mittwoch dieser Woche (nach Redaktionsschluss der LZ) vom Kollegium der Kommissare angenommen werden.
Die beiden Konditionalitätsregelungen zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 7 und 8 sind Teil der ab kommendem Jahr geltenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Nach Darstellung der Kommission können EU-weit durch den Verzicht auf eine Flächenstilllegung von 4 % rund 1,5 Mio. ha zusätzlich in die Produktion genommen werden. Allerdings will die Behörde den Anbau von Mais und Sojabohnen auf den besagten Stilllegungsflächen ausschließen, da diese vorwiegend in der Tierfütterung zum Einsatz kommen. Ferner hängt der tatsächliche Flächenumfang von der Bereitschaft der Mitgliedstaaten ab, dies auch jeweils ihren Landwirten zuzugestehen.
Unmittelbar nach der Kommissionsentscheidung gab Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bekannt, dass sein Haus nun die Rahmenbedingungen für die nationale Umsetzung prüfen und mit den Ressorts, Ländern sowie den Stakeholdern diskutieren werde. Er sicherte zu, „pragmatische Entscheidungen“ zu treffen und diese „vorher genau auf Nutzen und Kosten“ abzuklopfen. „Nachhaltigkeit und Ernährungssicherheit sind zwei Seiten einer Medaille. Ein Gegeneinander-Ausspielen wird es mit mir nicht geben“, erklärte der Grünen-Politiker.
CDU-Politiker im Europaparlament lobten die Entscheidung der EU-Kommission. Laut Norbert Lins und Dr. Peter Jahr stehe die Welt in Anbetracht des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und den damit verbundenen Herausforderungen beim Export von Weizen vor einer extremen humanitären Herausforderung. Mit der Aussetzung der beiden Konditionalitätsregelungen werde der Anbau in Europa aufrechterhalten, was zur Linderung des Hungers in der Welt beitrage. EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen habe sich „gegen heftige Widerstände innerhalb der Europäischen Kommission“ durchsetzen müssen. Dem geschäftsführenden Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans werfen Lins und Dr. Jahr vor, mit seiner Agenda „bewusst und billigend eine Hungersnot“ in von Weizenimporten abhängigen Ländern in Kauf genommen zu haben. Auch Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir habe in dem Prozess „keine gute Figur abgegeben“.
Bereits im Vorfeld der Bekanntgabe der Kommissionsentscheidung hatte auch Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen für eine Aussetzung der Regeln zum Fruchtwechsel und zur Stilllegung in der kommenden GAP gedrängt. Nach Angaben des Düsseldorfer Agrarressorts wären in Nordrhein-Westfalen ab der diesjährigen Herbstaussaat rund 40 000 ha von den Stilllegungsvorgaben betroffen. Darauf könnten dem Ministerium zufolge 200 000 t bis 300 000 t Getreide geerntet werden.
AgE