Brüssel macht Verlängerung möglich

Foto: EU-Kommission

Die EU-Kommission hat entscheiden, dass die Mitgliedstaaten die Frist für die Beantragung von Direktzahlungen oder für die ländliche Entwicklung verlängern können. Der Entscheidung ging ein Antrag Italiens voran, angesichts der Corona-Pandemie die Frist um einen Monat zu verlängern. Dieser wurde in der Vorwoche genehmigt. Laut EU-Kommission liegt es nun aber im Ermessen der Länder, ob sie die Möglichkeit zur Verlängerung in Anspruch nehmen. In Deutschland würde die Frist eigentlich am 15. Mai enden. 2018 hatte die EU zuletzt die Möglichkeit eingeräumt, die Antragsfrist zu verlängern. Damals hat Deutschland keinen Gebrauch davon gemacht.

Laut Rheinischem Landwirtschaftsverband (RLV) stehen zu diesem Thema die Verbände im Austausch mit den Ministerien auf Bundes- und Landesebene. Inwiefern eine Fristverlängerung in Anspruch genommen wird, hängt dem RLV zufolge vom weiteren Verlauf des Antragsverfahrens ab. Ziel sei, auch mit Blick auf wirtschaftliche Folgen der Schutzmaßnahmen gegen die Coronakrise, eine möglichst frühe und vollständige Auszahlung der Direktzahlungen an die Betriebe. Eine Verschiebung der Antragsfrist würde aber grundsätzlich mit späterer Auszahlung einhergehen. Ein weiterer Punkt sei außerdem, wie mit den Kontrollen verfahren werde. Die könnten gegebenenfalls nicht oder nur eingeschränkt stattfinden. ds