In den Niederlanden ist bei einer toten Kuh im Rahmen des EU-Monitoringsystems Rinderwahn festgestellt worden. Landwirtschaftsminister Piet Adema versicherte am 01. Februar in einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments, dass das mit BSE infizierte Tier nicht in die Nahrungskette gelangt sei und kein Risiko für die Lebensmittelsicherheit darstelle. Die Behörde für Lebensmittelsicherheit (NVWA) habe den betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb bereits am 30. Januar gesperrt.
Adema zufolge untersucht nun die Veterinärabteilung der Universität Wageningen, ob es sich um eine atypische oder klassische BSE-Variante handelt. Die atypische Variante tritt sporadisch bei älteren Kühen auf, während die zweite vor allem durch die Verfütterung von Proteinen infizierter Tiere verbreitet wird. Um die weitere Verbreitung zu stoppen, wurde der Einsatz von Tiermehl von Wiederkäuern in Futtermitteln für Nutztiere EU-weit verboten. Seit 1997 wurden in den Niederlanden keine klassischen BSE-Erkrankungen mehr festgestellt. Die atypische Variante trat dort zuletzt 2011 auf.
Nach Angaben von Adema ermittelt die NVWA nun die Nachkommen der betroffenen Kuh und Tiere, die mit ihr aufgewachsen sind oder dasselbe Futter erhalten haben. Diese Tiere würden vorsorglich getötet und auf BSE getestet. Der Minister machte keine Angaben über den Standort des betroffenen Betriebs. AgE
BSE-Fall in den Niederlanden
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